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ruth haeckam 03.02.2010 | 11:49
DAS GIBT PROBLEME!!!!!!! Habe als EU Rentnerin (wg. nichtoperiertem Arbeitsunfall) 2003 meine ordentliche Auswanderung beantragt. AB OCTOBER 2006 VERWEIGERTE die drv die Komplette Rentenzahlung ins Ausland. Sogar die Deutschen Botschaften verweigerten das KonsularhilfeG Art. 5. SEIT Februar 2008 bin ich nun im von mir nicht erlaubten PRESS REENTER MIT NICHT OPERIERTEN HUNGERABSZESSEN und durch die Original drv AktenKopie habe ich nun sogar erfahren, dass die Deutsche Postbank (Bundesbank) auf meinen Namen in Deutschland sogar ein GIROKONTO anlegte und darauf die ganzen Renten unterschlug und weiterverbuchte... ÜBER 20.000 Euro Rente KOMPLETT UNTERSCHLAGEN UND BIS HEUTE WEIGERT SIE DIE DRV DEN SCHADEN ZU BEZAHLEN und die Abschiebung aus CANADA kostete über 30.000 Euro... alles auf Steuerzahler Kosten und der drv Präsident Riescher gibt trotz dhl ESPRESS keine Antwort... HAUPTSACHE ALLE BEAMTEN KRIEGEN MILLIARDEN PENSIONEN während ordentliche Arbeitsnehmer KOMPLETTBERAUBT WERDEN....
Du meine Güteam 03.02.2010 | 12:04
Oje, ein Fall für die Anstalt. Kein Wunder, dass man in Dt. keinen Platz mehr hatte.
Tschackaam 03.02.2010 | 12:17
also ja, es gibt Probleme...
Als Rentner mit keinem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (Wohnsitz), sondern irgendwo im Nirgendwo kann man schlecht die jährlich erforderliche Lebensbescheinigung erbringen. Die Rente muss ja auch irgendwo hingezahlt werden oder?
Also Rentner im Ausland lebend müssen jährlich nach Aufforderung eine Lebensbescheinigung welche von einer amtlichen Stelle beurkundet ist vorlegen, sonst gibt's keine Rente mehr!
Problem erkannt?
MfG
Tschacka
freudam 03.02.2010 | 12:05
es ist jedem klar, warum sie eu-rentner wurden
mcafeeam 03.02.2010 | 12:30
versteh ich nicht ganz. es ist doch nicht so, als würde durch einen wegzug die identität eines menschen weggelöscht.und was hat denn ein wegzug mit der problematik des nachweises einer lebensbescheinigung zu tuen? ist man deswegen verstorben, nur weil "man" durchs "nirgendwo" gondelt?
Tschackaam 03.02.2010 | 12:38
nein, natürlich nicht!
Es ist aber nun mal so, das die DRV den Rentner ein mal im Jahr anschreibt hinsichtlich dieser Bestätigung. Hier wäre eben das Problem, dass dieser Brief zurückkommen würde und somit es zu einer sofortigen Einstellung der Rentenzahlung kommt, da ja nicht ausgeschlossen werden kann, dass der/die jenige verstorben ist. Das macht man um Überzahlungen zu vermeiden und ist auch vollkommen legitim.
MfG
Tschacka
Tschackaam 03.02.2010 | 12:45
außerdem muss die Rente ja auch auf ein Bankkonto (egal wo) überwiesen werden oder wie stellen Sie sich das sonst vor. Die Banken buchen nämlich (in der Regel) das Geld sofort an die DRV zurück, wenn der/die jenige verstorben ist.
Also Weltenbummler ist wirklich schön und ich wünsche ihr alles Gute, aber so sind nun mal die Vorschriften.
MfG
Tschacka
Mcäsam 03.02.2010 | 12:40
Für deutesche Verhältnisse ja.Ohne Bescheinigung ist man nicht am Leben.Klingt seltsam ist aber so.
Siegmundam 03.02.2010 | 12:42
Hat Freud doch ne Schraube locker?
R-Fachmannam 03.02.2010 | 12:38
Bei ständigem Aufenthalt im Ausland muss eine Postanschrift vorliegen, an die zum Beispiel die jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen sowie anderer im Zusammenhang mit dem Rentenbezug stehender Schriftwechsel gesandt werden kann. Postempfänger kann z.B. ein Verwandter/Bekannter/Rechtsanwalt oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person sein. Ein fester Wohnsitz ist nicht nötig, nur die Erreichbarkeit.
Es ist auch gesetzlich, dass bei Rentenzahlung ins Ausland jährlich das Formular "Lebensbescheinigung" ausgefüllt und beglaubigt zurückzusenden ist.
Wenn kein fester Wohnsitz und keine Postanschrift vorliegt und die deshalb kein Schriftverkehr erfolgen kann ist es gesetzlich zulässig, die Rente auf ein Treuhandkonto einzuzahlen.
Sie brauchen sich nur an die gesetzlichen Vorgaben halten, dann gibt es auch keine Probleme mit der Zahlung von Renten ins Ausland.
Milchmädchenam 03.02.2010 | 12:47
um allem aus dem weg zu gehen hätten sie sich lieber privat ein kleines möbiliertes zimmer von privat gemietet . der eigentümer hätte es sicher gerne gesehen wenn sie ihm 100 € im monat gegeben hätten und sie so gut wie nie anwesend währen. die post könnte man sich nachschicken lassen.
Hmmmam 03.02.2010 | 12:53
Sie schon wieder...
Es wird immer wirrer.....
Haben sie sich denn mittlerweile darum gekümmert, dass eine Ihrer beiden Versicherungsnummern stillgelegt wurde, oder laufen immer noch beide "Verfahren" ?
Ihre RUMGESCHREIE bringt weder dem Fragesteller noch Ihnen etwas.
B´sonam 03.02.2010 | 13:02
Das läuft nicht nur bei der Deutschen Rentenversicherung so, auch etliche ausländische RV verfahren ganz genauso (z.B. die Tschechische RV...)
Useram 03.02.2010 | 13:08
Warum eine Lebensbescheinigung angefordert wird ist doch klar. In Deutschland würde das sofort per Übertragung gemeldet werden dass jemand verstorben ist, die Rente würde sofort eingestellt werden.
Wenn Sie irgendwo im Ausland umherreisen und die DRV würde KEINE Lebensbescheinigung anfordern, wer weiß wie lange die Rente zu Unrecht gezahlt werden würde wenn Sie (gott behüte) irgendwo versterben würden.
mcafeeam 03.02.2010 | 13:04
hallo,
danke erst mal. die sache mit dem treuhandkonto hört sich interessant an, d.h. man muß in dem land nicht ständig anwesend sein, kann sich die rente auf das treuhandkonto "schicken" lassen, legt einmal jährlich seine lebensbescheinigung vor und alles ist gut??? klingt nach den vielen einwendungen hier ein wenig zu einfach. treuhänder könnten dann anwälte, notare oder so sein im ausland? gibt es auflagen für die errichtung eines treuhandkontos?
danke!
mcafeeam 03.02.2010 | 13:13
das mit der lebensbescheinigung ist ja klar. es geht auch nicht dadrum, irgendjemanden zu "bescheißen". die vorlage einer lebensbescheinigung wäre ja auch bei einem auslandsaufenthalt kein problem!
mcafeeam 03.02.2010 | 13:16
bisher dachte ich, man lädt sich einen vordruck aus dem internet, füllt die aus, tappt damit persönlich zu einer deutschen botschaft oder einem konsulat im ausland, legt perso. oder reisepaß vor, läßt sich dann quittieren, daß man immer noch lebt und der rentenversicherung auf der tasche liegt und schickt das dann der rentenversicherung zu. nun schreiben sie aber, man braucht eine adresse im ausland, um die lebensbescheinigung erst mal zu empfangen. warum ist das so und warum geht es nicht so, wie ich dachte.
mcafeeam 03.02.2010 | 13:26
ja, wenn sie in der 1. pers. sing. sprechen, trifft dies gewiß zu.
ruthhaeckam 03.02.2010 | 13:31
und zur RENTENUNTERSCHLAGUNG DAS IST NICHT LEGITIM SONDERN KRIMINELL!!!!!!!!!! Im Juni 2009 wurde nicht mal meine Nachsendungsanträge bedient von der Post (Sicherheitsumzug war nötig wegen Euren BDSG Vernichtung incl. MeldeG § 33!!!!!) und dann habt ihr eingestellt und ICH HUNGERE UND FRIERE und die horrenten Sollzinsen habt ihr bis heute nicht bezahlt!!!!!!!!! Schlage vor das ist legitim: SCHAFFT EURE KAFFEMASCHINEN IM BÜR AB; STREICHT EURE WEIHNACHTSGELDER UND URLAUBSGELDER UND SPART KLOPAPIER UND STROM... IHR SOZIALSCHMAROTZER!!!!!!
Useram 03.02.2010 | 13:24
Ist klar, es wollte Ihnen ja auch niemand unterstellen dass sie wen "bescheißen" wollen.
Normal werden die Lebensbescheinigungen vom Postrentenservice rausgeschickt, auf die Sie dann eben antworten müssen.
Ob es jetzt anders auch geht, kann ich leider nicht sagen.
Hmmmam 03.02.2010 | 13:41
Warum ist denn bei Ihnen § 33 MeldeG zum Tragen gekommen ?
Milchmädchenam 03.02.2010 | 13:37
weshalb sind sie denn so beleidigend. haben sie denn gar keine schuld an ihrem unglück. sie müssen doch auch einiges falsch gemacht haben?
Tschackaam 03.02.2010 | 14:16
Hallo Ruth,
Sie haben mit Ihrem Beitrag deutlich bewiesen, dass bei Ihnen etwas nicht stimmt!
Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gibt's nimmer.
Aber egal...
Klar ist, dass die DRV Schuld an Ihrer Situation ist. Sie haben natürlich nichts falsch gemacht.
Es ist eine Unverschämtheit, mit welcher Frechheit Sie hier die Leute beschimpfen!
Schämen Sie sich!
Keine freundlichen Grüße von Tschacka
mcafeeam 03.02.2010 | 14:02
sonst bei ihnen alles in ordnung?
Du meine Güteam 03.02.2010 | 14:22
Doch reif für die Anstalt. Sie haben ja nicht alle Tassen im Schrank.
Renten-Fachmannam 03.02.2010 | 14:24
Es scheint, es ist nicht ganz klar, welche Antwortenan mcafee und welche ruthhaeck betreffen.
Meine Antwort von 12.38 war zum Beitrag von ruthhaeck ausgerichtet.
Langsam scheint mir, dass ruthhaeck ein Troll ist und deshalb nicht ernst genommen werden kann. Kein Geld, fast verhungert aber einen PC bedienen ?
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An mcafee:
Die Postanschrift kann überall auf der Welt sein, hauptsache Sie sind erreichbar. Die Rente wird auf das Bankkonto überwiesen, welches SIE angeben. Wenn Sie als Rentenberechtigter und der Kontoinhaber nicht identisch sind, muss der Kontoinhaber auf einem speziellem Formular auch eine Unterschrift leisten, z.B. für die Rückzahlung eventuell zuviel geleisteter Rente nach Ihrem Tod (Sie mögen aber noch lange die Welt besichtigen).
Das Treuhandkonto, welches ruthhaeck ins Gespräch gebracht hat, ist nur ein gesondertes internes Konto zum Parken der Rente, bis der Sachverhalt geklärt und auf das Bankkonto des Rentners überwiesen werden kann.
Mir fällt gerade ein, dass in D Obdachlose die Möglichkeit haben, eine Postadresse anzugeben, um Post einschließlich Behördenpost zu empfangen und in die Wählerliste aufgenommen zu werden. Und auch unter den Obdachlosen gibt es Rentner, die für die Rente eine Bankverbindung benötigen.
???am 03.02.2010 | 16:11
Vielleicht hat ja Ihre Bekannte Verwandtschaft oder gute Bekannte (in Deutschland), bei denen sie "einziehen" kann. Das deutsche Konto kann sie ja auch behalten und alles würde seinen normalen Gang gehen.
Lösungam 03.02.2010 | 17:48
Warum denn so furchtbar kompliziert ????
Da Sie sich doch jetzt schon so fürsorglich um die Belange Ihrer Bekannten kümmern, können Sie es doch ganz einfach so machen:
Ihre Bekannte meldet sich bei Ihnen an, also Postanschrift etc. ok,
Ihre Bekannte eröffnet ein Bankkonto in Ihrer Nähe ( per EC-Karte kann sie dann weltweit abheben, zur Not könnten Sie ja auch bei Bedarf eine ÜW veranlassen)
Über gewisse Modalitäten könnten Sie beide sich einigen und abstimmen, z.B. welche Post dürfen Sie öffnen,
über wichtige Dinge können Sie dann Ihre Bekannte tel. oder per mail / SMS etc. info, was können Sie für Ihre Bekannte direkt erledigen etc.
So gehts doch, Sie werden dies doch sicherlich für Ihre Bekannte machen.
mcafeeam 03.02.2010 | 18:28
ganz so leicht ist es nicht. ich fahr ja mit, hab aber derlei probleme nicht. außerdem hab ich gehört, daß man sich in deutschland abmelden muß, wenn man sich mehr als ein halbes jahr nicht in deutschland aufhält. und die rente einfach aufs deutsche konto kommen lassen, geht dann nämlich auch nicht bei abgemeldetem wohnsitz. soweit meine infos. schon lästig dieser ganze bürokratische aufwand.
Puteam 04.02.2010 | 13:29
Dank Ruth bekommt die Frage "Wie blö... kann ein Mensch sein,einen völlig neuen Aspekt."
Collyn Mayam 05.02.2010 | 22:25
Hallo Frau Heck,
ihr Schicksaal ist ja tragisch. Ich (41 Jahre, 125 KG) möchte Ihnen gerne eine Filtertüte zukommen lassen.