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Experten-Antwort

Auslandsreise meiner Frau

von Stephan17.10.2024 | 17:38
213 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Frau ist Tschechische Staatsangehörige und lebt seit 1994 mit mir in Deutschland. Sie bezieht eine Rente die vor 1994 in Tschechien erarbeitet wurde. Bekomme auf diese Rente, aus der Tschechischen Republik auch eine Witwer Rente. Sollte meine Frau vor mir sterben. Ich muss dazu sagen das diese Frage meine Frau mir gestellt hat. MfG Stephan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stephan,

 

bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung keine Auskünfte zu individuellen Fragen des tschechischen Sozialversicherungrechts geben können. Allgemeine Hinweise auf das Leistungsspektrum der Tschechischen Rentenversicherung können sie aber z. B. der Broschüre „Meine Zeit in der Tschechischen Republik – Arbeit und Rente europaweit“ (Hinterbliebenenrenten hier ab Seite 15) entnehmen, die Sie unter

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_tschechische_republik.pdf?__blob=publicationFile&v=2

 

herunterladen können.

 

Zur abschließenden Klärung Ihrer Frage sollten Sie sich direkt an die in der o. g. Broschüre (hier ab Seite 21) genannten Ansprechpartner wenden.


 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 17.10.2024 | 18:00
Das richtet sich nach tschechischem (und nicht nach deutschem) Rentenrecht. Daher schlage ich Ihnen vor dass Ihre (tschechische) Frau diese Frage in einem Brief / Telefonat / Mail (auf tschechisch) den Kollegen der tschechischen Rentenversicherung stellt.
Königam 17.10.2024 | 18:12
Das müssen Sie die tschechische und nicht die deutsche Rentenversicherung fragen!
DaViam 18.10.2024 | 05:39
Hallo, ein Witwenrente errechnet sich aus den Versicherungszeiten des Verstorbenen. Haben Sie in Deutsschland oder in Tschechien gearbeitet? Oder in beiden Ländern? Der Antrag auf Witwenrente wird in dem Land gestellt, wo der Wohnsitz ist. Also müsste der Antrag bei der deutschen Rentenversicherung aufgenommen werden.
Deutsche Rentenversicherung
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