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Auslandsrente

von Veronika25.09.2008 | 23:59
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bitte teilen sie mir mit, wie lange ein Mann auf Zahlung einer Altersrente unter dem deutsch - australischen Sozialversicherungsabkommen warten muß, wenn alle Nachforschungen erfüllt sind, der Rentenantrag im November 2007 gestellt wurde, der Mann im Dezember 66 Jahre alt wird, schon mit 65 Jahren eine australische Altersrente zu erhalten hätte, und jetzt noch auf die erste Zahlung, oder eine Nachricht darüber, wartet???? Also, der Mann sitzt hier ohne eigenes Einkommen, da er nicht mehr arbeiten kann, und muss von mir ernährt werden. Ich hoffe auf eine baldige Antwort. Hochachtungsvoll!

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung.

4 Antworten

Horstiam 26.09.2008 | 00:52
Woher soll das auch nur ein Mensch hier wissen ? oder höflich gesagt: hierüber kann keine Auskunft erteilt werden. Woher wissen Sie dass alle Nachforschungen erfüllt sind ? Haben Sie schon beim zuständigen Sachbearbeiter (auch wegen eines Vorschusses) nachgefragt ?
Heinericham 26.09.2008 | 08:32
Am Besten wenden Sie sich an die zuständige Sachbearbeitung, da nur diese Einblick in den Fall hat und daher diese Auskunft geben kann.
Känguruam 26.09.2008 | 11:31
Liebe Veronika, 1. hat 'der Mann' kein Einkommen aus der deutschen Rentenversicherung? 2. die Anspruchsprüfung in Australien ist deutlich komplexer, als nach deutschem Recht - dort bekommt nämlich nur der etwas, der es wirklich braucht und nicht schon 'über Tisch und Bänke' Vermögen hat (auch Bestandsvermögen, wenn keine lfd. Einkommen vorliegen)! Die australische Sozialversicherung hält auch für deutsche eine kostenfreie Servicenummer bereit - allerdings sind die ca. 12 Std. Zeitverschiebung zu bedenken (Anrufe möglichst nach Mittrnacht deutscher Zeit!) - aber: E-Mail macht die ganze Sache relativ schnell und einfach - und ist von er Uhrzeit weniger abhängig! Viel Erfolg!
Veronikaam 26.09.2008 | 21:45
Hallo Alle, vielen Dank für die netten Antworten. Ich dachte, vielleicht gibt es irgendwo eine Klause in dem deutsch - australischen Sozialversicherungsabkommen,in der steht, dass die Rente Austauschrente) vorzügig gezahlt werden soll, wenn die Bearbeitung des Antrages beendet ist, da hier ja automatisch Anspruch auf Altersrente besteht, wenn ein Mann 65 Jahre alt ist. Also im Januar 2008 kam ein Brief, zur 'abschließenden Bearbeitung' wurde eine Geburtsurkunde erfragt. Im Februar 2008 wurde Information über den geleisteten Wehrdienst angefragt. Dann wurden Versicherungskarte und Kopien der Lohnsteuerkarten, usw. abgeschickt. Alles zusammen habe ich 4x bei der Rentenversicherung angerufen, letztes Mal am 11.7.08, wobei versichert wurde, dass es nicht mehr lange dauern wird, und sie gerade auf Antwort von der Krankenkasse warten. Nein, wir haben noch nicht nach einem Vorschuß gefragt. Ich glaube, Sie Alle haben da Recht, ich muss wieder mit der Rentenversicherung in Verbindung gehen. Veronika
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