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Experten-Antwort

Auslandsrente bei Arbeitslosengeld II / Geundsicherung

von DieEva9520.12.2019 | 20:09
583 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Meine Mutter (65) ist seit ca 15 Jahren hier in Deutschland und bezieht Sozialgeld II und arbeitet ebenfalls bei einem Minijob auf 400€ Basis. Leider ist sie der Sprache nicht sehr mächtig und ich wohne im Ausland, entsprechend selten Zuhause um zu helfen. Sie ist nun dabei Grundsicherung zu beziehen, allerdings wurde sie im Alter von 62 Rentnerin in Ihrer Heimat (EU Ausland). Leider war ihr es nicht bekannt, dass diese Versicherungspflicht ist, bis zu jetzigem Zeitpunkt wo dieses angefragt wird. Sie ist nun sehr besorgt, was nun passieren kann. Sie hat Angst dadurch fallen gelassen zu werden und ohne Hilfe zu enden. Könnte jemand uns weiter helfen? Wird ihr nun komplett die Hilfe gestrichen zusätzlich zur Rückzahlung? Vielen Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2019 | 07:46

Hallo DieEva95,

leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben, da es um eine rechtliche Angelegenheit des Jobcenters handelt.

1 Antworten

W°lfgangam 20.12.2019 | 21:09
Hallo DieEva95, natürlich sind auch ausländische Rentenleistungen bei gleichzeitig aufstockenden Leistungen nach SGB 2 der zahlenden Stelle mitzuteilen /bereits beim Antrag anzugeben /bei späterem Leistungsbeginn umgehend anzugeben ...nur weil man/frau der dtsch. Sprache nicht mächtig ist, entfallen die im Bescheid genannten Mitteilungspflichten nicht - auch wenn für den Empfang der zusätzlichen Leistungen keine Kenntnisse der dtsch. Sprache erforderlich sind ...das scheint dann erstaunlicherweise gerne an-/mitgenommen zu werden ;-) > Sie ist nun sehr besorgt, was nun passieren kann. Sie hat Angst dadurch fallen gelassen zu werden und ohne Hilfe zu enden. Hmm ...Fallengelassen? Wenn ihr die bisher aus Gründen der Bedürftigkeit gezahlten/ergänzenden Leistungen nicht zustehen - Sie sich auf selbst auf kleinstem Niveau versorgen kann/konnte - wird Sie nicht 'fallengelassen', sondern einfach rechtsstaatlich aus der zustehenden Versorgungskette entfernt (mit allen Konsequenzen). Klingt hart? ...nein, gilt für alle vermeintlich Bedürftigen, die zusätzliche Leistungen zu Unrecht erhalten. Für Sie als Kind ist das natürlich eine 'unangenehme' Situation, auch wenn Sie daran nichts ändern können … Nebenbei: Ihre Frage ist keine Frage, die die Rentenversicherung heute unmittelbar betrifft. Wenden Sie sich ans Jobcenter Ihrer Mutter und seien Sie nicht überrascht, wenn die Krankenkasse Ihrer Mutter auch noch Forderungen anmelden sollte. Gruß w.
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