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Auslandswohnsitz

von Maks PL16.01.2008 | 10:00
1149 Ansichten
2 Antworten

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Ich habe vom 1.9.1964 bis 31.7.1975 (einschliesslich Lehrzeit und Fachschulstudium) lt. SVA in der DDR gearbeitet. Seit Ende 1975 habe ich meinen Wohnsitz in Polen. Habe ich Anspruch auf Rente aus der deutschen Rentenversicherung? Wie muss ich diese Rente beantragen? Gruss Maks PL

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie haben Ihren Wohnsitz seit 1975 in Polen. Ihre Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten sich damit ausschließlich nach den Bestimmungen des deutsch-polnischen Rentenabkommens von 1975 und zwar solange Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen beibehalten.

Im Ergebnis bedeutet das, dass Ihre deutschen Versicherungszeiten vom polnischen Versicherungsträger so zu behandeln sind, als seien sie in Polen zurückgelegt worden. Ansprüche gegen die deutsche Rentenversicherung entfallen damit.

Dieses Abkommen gilt auch nach dem EU-Beitritt Polens in vollem Umfang weiter.

Der Sozialversicherungs-Vertrag zwischen der ehemaligen DDR und Polen von 1957, welcher im Grundsatz vergleichbare Regelungen wie das Abkommen von 1975 enthielt, ist inzwischen erloschen.

Zur Geltendmachung Ihrer Rentenansprüche wenden Sie sich im Leistungsfall bitte an den polnischen Versicherungsträger.

1 Antworten

Michael1971am 16.01.2008 | 16:02
Durch Ihre Wohnsitznahme in Polen vor dem 03.10.1990 und Ihren ständigen Wohnsitz dort fallen Sie vemutlich unter das alte Versicherungslastabkommen zwischen der ehemaligen DDR und Polen. Das bedeutet für Sie, dass der polnische Träger die Zeiten im Beitrittsgebiet wie polnische Zeiten mitentschädigt. Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte für Sie dann zumindest das alte Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen (DPSVA75) gelten, was zum gleichen Ergebnis führt. Diesbezüglich wenden Sie sich aber am besten an die ZUS in Polen.
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