Sie haben Ihren Wohnsitz seit 1975 in Polen. Ihre Ansprüche gegen die gesetzliche Rentenversicherung richten sich damit ausschließlich nach den Bestimmungen des deutsch-polnischen Rentenabkommens von 1975 und zwar solange Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Polen beibehalten.
Im Ergebnis bedeutet das, dass Ihre deutschen Versicherungszeiten vom polnischen Versicherungsträger so zu behandeln sind, als seien sie in Polen zurückgelegt worden. Ansprüche gegen die deutsche Rentenversicherung entfallen damit.
Dieses Abkommen gilt auch nach dem EU-Beitritt Polens in vollem Umfang weiter.
Der Sozialversicherungs-Vertrag zwischen der ehemaligen DDR und Polen von 1957, welcher im Grundsatz vergleichbare Regelungen wie das Abkommen von 1975 enthielt, ist inzwischen erloschen.
Zur Geltendmachung Ihrer Rentenansprüche wenden Sie sich im Leistungsfall bitte an den polnischen Versicherungsträger.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.