Hallo Salud,
auf die Wartezeit von 45 Jahren werden insbesondere Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Hierzu zählen auch Zeiten, in denen aufgrund eines Krankengeldbezugs Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt wurden. Auch Monate, die nur zum Teil mit Pflichtbeiträgen belegt sind gelten hier im Übrigen trotzdem als volle Kalendermonate.
Allein das Vorliegen einer Anrechnungszeit wegen Besuchs einer Hochschule genügt jedoch nicht, um die Wartezeit von 45 Jahren zu erfüllen.