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Ausnahmevereinbarung Sozialversicherung

von Anke22.06.2007 | 16:52
1655 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich gehe mit meinem Mann, der für 3 Jahre befristet nach Spanien delegiert wird, mit nach Spanien. Mein Vertrag mit meiner deutschen Firma wird für diese Ziet ruhendgestellt. In Spanien werde ich voraussichtlich für einen internationalen Konzern aber mit einem spanischen Vertrag arbeiten. Meine Tätigkeit dort umfaßt u.a. die Koordination aller Aktivitäten, die diese Firma mit meinem deutschen Arbeitgeber hat. Ich habe in einem Merkblatt der DVKA gelesen, daß man in einem solchen Fall eine "Ausnahmevereinbarung" beantragen kann und somit in Deutschland weiter Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlen kann. Für die Zeit in Spanien bin ich über die Firma meines Mannes privat krankenversichert und die Firma zahlt für meine deutsche private Krankenversicherung die große Anwartschaft. Ist es richtig, daß ich diesen Antrag stellen kann? Wo stelle diesen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung und was muß mein Arbeitgeber in Spanien bei der Aufnahme meiner Beschäftigung beachten?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

so ist es.

MfG

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Unter diesem Link http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_9958/sid_F5951D9FEF366B516E707957D48934DA/nsc_true/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/06__ausland__rente/03__versicherung/besch_C3_A4ftigung__im_20__ausland.html

bzw. zuletzt in der 1/2006er Ausgabe der Zeitschrift Summa Summarum finden Sie nun wirklich alle für Ihre Fragen relevanten Informationen - auch zum Formbaltt E 101 und zur DVKA.

MfG

2 Antworten

bekissam 23.06.2007 | 15:04
Ankeam 25.06.2007 | 16:02
Hallo lieber Experte, leider finde ich mit diesen Links nur die Frage zum Antragsformular beantwortet. Für die anderen Fragen helfen sie leider nicht. Könnten Sie wohl etwas präziser helfen?
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