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Ausreichende Rente?

von Rebecca12.03.2007 | 12:18
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7 Antworten

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Hallo! Zur Zeit beschäftigen wir uns in der Schule mit dem Thema Rente. Hierzu wurde uns folgende Situation gestellt: Arbeiter und Angestellte, die erwerbstätig sind, müssen zukünftig immer mehr Rentner versorgen. Wie kann eine ausreichende Rente gewährleistet werden und gleichzeitig die Arbeiter und Angestellten nicht übermäßig belastet werden? Ich würde mich sehr freuen wenn mir hierzu jemand weiter helfen könnte. Mit freundlichen Grüßen Rebecca

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da dies eine sehr politische Frage ist, schlage ich vor, dass Sie sich direkt an das Bundesministerium wenden.

6 Antworten

schlimmerfingeram 12.03.2007 | 12:57
..wenn das hier jemand wüsste, dann sollte er in die politik gehen.....
DSFam 12.03.2007 | 13:13
- Erhöhung des Renteneintrittsalters - Vollständige Einbeziehung aller personengruppen (z.B. Beamten, Politiker,Selbständige, usw. ) in die gesetzliche Rentenversicherung - keine Beschränkung der beitragspflichtigen Einnahmen durch die sog. Beitragsbemessungsgrenze -Überprüfung des Leistungskataloges der Rentenversicherung usw...... -
Leseram 12.03.2007 | 14:11
Das ist ein langwieriger Prozess. Die Rentengesetze werden immerwieder mal "auf den neuesten Stand" gebracht werden und damit der jeweiligen demographischen und Arbeitsplatzanzahl-Situation angepasst werden müssen. Gibt es wenige Beitragszahler, so kann es nur höhere Beiträge, eine höhere Einbeziehung von Beitragszahlern(Beamte, Selbeständige) in die Pflichtversicherung oder eine Absenkung der Renten, oder eine Erhöhung des Bundeszuschusses zum Rententopf geben. Die Umsetzung all dieser Massnahmen, ohne die eine oder die andere Seite mehr zu belasten, ist genau das, was sich hier über Jahrzehnte als schwierig erweist und immerwieder zu kontroversen Diskussionen in der Politik und in der Bevölkerung führt.
Leseram 12.03.2007 | 14:21
Wenn Arbeiter und Angestellte nicht übermässig belastet werden sollen, dann kann das nur dadurch geschehen, dass der Bundeszuschuss, den der Staat jedes Jahr in den Rententopf dazugibt, erhöht wird. Diese Steuerzuschüsse für den Rententopf müssen aber anderweitig refinanziert werden; z.B. Durch Wegfall der Steuerfreibeträge bei der Kapitalertragssteuer, höhere KFZ-Steuer, Mehrwertsteuer, etc. Ein Patentrezept gibt es nicht. Der Wirtschaftskreislauf ist von vielen verschiedenen und voneinander unabhängigen Einflussfaktoren abhängig, die Jahr für Jahr immerwieder angepasst werden müssen. Deshalb streiten sich die Politiker im Bundestag über die angeblich einzige Patentlösung, welche uns die einzelnen Parteien als die einzig richtige Lösung zu präsentieren wissen. Meine 2 Ausführungen oben können für Deine Hausaufgaben, liebe Rebecca, als Musterlösung genommen werden. Viel Spass beim Vortragen in der Schule! ;=)
Leseram 12.03.2007 | 14:34
DSF hat geschrieben: keine Beschränkung der beitragspflichtigen Einnahmen durch die sog. Beitragsbemessungsgrenze Das möchte ich für Dich gerne erläutern: Die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Arbeitsentgelt in einem Kalenderjahr RV-Beiträge gezahlt werden müssen. Diese beträgt z.B. EUR 63.000,-- für 2007. Bis zu diesem Betrag werden RV-Beiträge z.Zt. 19,9% vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen und an die "Rentenkasse" gezahlt, damit man später Rente bekommt. Ist jemand Grossverdiener und bekommt ein Jahresbruttogehalt, welches höher ist, dann werden höchstens von diesem Betrag EUR 73.000,-- Rentenbeiträge (19,9% davon) gezahlt. Will man nun die Einnahmen der Rentenversicherung erhöhen, so kann man diese EUR 73.000,-- Jahresbruttoentgeltgrenze höher ansetzen, z.B. auf 80.000,-- erhöhen oder sagen, es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze und es muss deshalb vom kompletten Bruttoentgelt(wenn jemand z.B. EUR 100.000,-- verdient) ein Rentenbeitrag gezahlt werden.
Bernhardam 12.03.2007 | 16:18
Es gibt ein paar Dinge, die grundsätzlich nicht möglich sind - dazu gehören die Quadratur des Kreises, der Bau eines Perpetuum mobile, und ausreichend hohe Renten unter den genannten Umständen. Dabei ist wichtig, wie "ausreichende Rente" definiert wird: - Soll eine Rente den Lebensstandard des Arbeitnehmers sichern? Oder nur die Sozialhilfe ersetzen bzw. ergänzen? - Soll eine Rente gezahlt werden, sobald ein Arbeitnehmer aufgrund seines Alters nicht mehr in der Lage ist, durch Arbeit seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften? Oder erst ab einer willkürlich gewählten Altersgrenze (65, 67, 70, 75)? Wenn man sich jeweils für die erste Alternative entscheidet, dann ist eine Finanzierung ausreichender Renten nur noch im Kapitaldeckungsverfahren möglich, denn hier spielt eine Zunahme der Zahl der Rentner keine Rolle. Das Umlageverfahren müsste dann sofort aufgegeben werden, und alle, die schon viel eingezahlt haben oder schon alt sind, haben dasselbe Problem, wie die Rentner nach dem 2. Weltkrieg bis 1957: Die eingezahlten Beiträge sind verloren, es gibt nur noch Almosen vom Staat oder gar nichts. Will man das nicht, können ausreichende Renten nicht gewährleistet werden. Man kann nur den Mangel gerechter verteilen; z.B. indem man Beamte, Versorgungswerke und private Versicherungen auch an den Lasten beteiligt. Das ist bei der Wiedervereinigung z.B. nicht geschehen, hier hat die gesetzliche Rentenversicherung alles alleine bezahlen müssen und inzwischen viele hundert Milliarden in den Osten geschoben. Die Allianz hat daran nur verdient, und die Beamten im Osten werden zum Teil sogar aus Mitteln des Solidarpakts bezahlt (anstatt dieses Geld bestimmungsgemäß zu investieren). Und ein Nachhaltigkeitsfaktor für Beamte ist derzeit auch nicht in Sicht. Höhere Steuern sind übrigens auch kein Ausweg: Denn die belasten Arbeiter und Angestellte genauso wie höhere Sozialabgaben, und werden auch (weit überwiegend) als Einkommens- und Verbrauchssteuern von dieser Gruppe aufgebracht. Fazit: Ausreichende Renten sind nicht bezahlbar, aber man könnte den Mangel durchaus gerechter verteilen.
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