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Ausschlagung Erbschaft gegen Abfindung Hinzuverdienst?

von Lola04.06.2022 | 12:44
112 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, ich beziehe die volle, unbefristete EM-Rente. Nun ist meine Schwester verstorben und ich sowie mein Bruder würden einen Anteil des Hauses erben, dass ihr zusammen mit ihrem noch lebenden Ehemann gehörte. Mein Bruder und ich möchten, dass unser Schwager in Ruhe in dem Haus weiterleben kann und haben das Erbe daher ausgeschlagen. Dafür erhalten wir von unserem Schwager eine recht hohe Abfindung. Meine Frage ist nun, ob ich dies der Rentenversicherung mitteilen muss und ob diese Abfindung als Hinzuverdienst auf meine Rente angerechnet wird. Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.

6 Antworten

Kasimiram 04.06.2022 | 12:56
Nein, ist völlig unschädlich für Ihre Rente. Da zählen bspw. Einkommen aus Arbeit oder Selbstständigkeit als Hinzuverdienst.
Lolaam 04.06.2022 | 21:25
herzlichen Dank, Kasimir, für Ihre sehr schnelle und eindeutige Antwort. Wenn einer der Experten das bestätigen könnte, wäre ich sehr dankbar. Ich wünsche allen schöne Pfingsten!
Abschlägeam 04.06.2022 | 21:42
Dies steht (relativ eindeutig*) im §96a SGB VI https://www.buzer.de/gesetz/886/a12159.htm *Eine Erbschaft ist hier nicht mit aufgeführt, es ist also kein Hinzuverdienst. Wenn Sie nun aber die Abfindung, die Ihr Schwager gezahlt hat, investieren um sich z.B. mit der Absicht auf Gewinnerzielung selbstständig zu machen, wären die Einkünfte aus dieser Selbstständigkeit Hinzuverdienst. Aus Sicht der Rentenversicherung können Sie also mit diesem Kapital 'machen was Sie wollen'. Aber dass das Finanzamt wegen der Erbschaftsteuer sich an Ihrer erhaltenen Abfindung mit bereichern kann, haben Sie ja sicher bereits herausgefunden. Auch Ihnen schöne Pfingsten!
Erbeam 05.06.2022 | 00:10
Kostet 15 % bis 300.000 bei einem Erbe unter Geschwistern, aber 20.000 € sind steuerfrei. So war es bei mir
-am 07.06.2022 | 10:09
Hallo Lola, eine Erbschaft (oder die Abfindung hiervon) ist kein Hinzuverdienst im Sinne der Rentenversicherung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Lolaam 07.06.2022 | 12:03
ich bedanke mich ganz herzlich für all die Antworten und wünsche noch einen schönen Tag! Ja, lieber Erbe, das mit der Steuer hat mir der Notar auch so erklärt. 20.000 Euro sind steuerfrei und was darüber hinaus geht wird bei Geschwistern mit 15 Prozent besteuert.
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