Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ausschöpfen freiwilliger Zuzahlungen

von Rentenfan09.09.2022 | 13:13
76 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich möchte mein Standbein bei der gesetzlichen Rentenversicherung stärken ( privat habe ich hinreichend vorgesorgt ) und würde gerne wissen, ob und in welcher Höhe ich Zuzahlungen in die Rentenkasse leisten kann. Zur Zeit bin ich angestellt und führe über meinen Arbeitgeber die üblichen Rentenbeiträge ab. Das Rentenalter erreiche ich in ca. 5 Jahren. Nach meinem Kenntnisstand sind freiwillige Zuzahlungen nur als Kompensation für die Abschläge eines vorgezogenen Ruhestands möglich und entsprechend gedeckelt. Gibt es darüber hinaus noch irgendwelche anderen Möglichkeiten, durch eigene Zuzahlungen in die Rentenkasse die zukünftige Rentenzahlung aufzustocken?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

die Regeln dieses Forums verbieten politische Diskussionen. Deswegen habe ich einige Beiträge löschen müssen.

Viele Grüße

Ihr Admin

7 Antworten

DRVam 09.09.2022 | 14:13
Einfache Antwort: Nein!
senf-dazuam 09.09.2022 | 15:06
Wenn Sie geschieden sind und an den/die Geschiedene(n) im Versorgunsausgleich Entgeltpunkte abgeben mussten. Eine weitere Anstellung sorgt für weitere Entgeltpunkte, auch ein Minijob. Mit etwa 60 Jahren sind andere Möglichkeiten aufgrund des fortgeschrittenen Altes nicht mehr möglich. Bis 45 Jahre war es etwa möglich, nicht bewertete Schul- und Ausbildungszeiten mit freiwilligen Beiträgen zu füllen.
DRVam 09.09.2022 | 16:08
Zitat von senf-dazu anzeigen
... Gibt es darüber hinaus noch irgendwelche anderen Möglichkeiten, durch eigene Zuzahlungen in die Rentenkasse die zukünftige Rentenzahlung aufzustocken?
Wenn Sie geschieden sind und an den/die Geschiedene(n) im Versorgunsausgleich Entgeltpunkte abgeben mussten. Eine weitere Anstellung sorgt für weitere Entgeltpunkte, auch ein Minijob. Mit etwa 60 Jahren sind andere Möglichkeiten aufgrund des fortgeschrittenen Altes nicht mehr möglich. Bis 45 Jahre war es etwa möglich, nicht bewertete Schul- und Ausbildungszeiten mit freiwilligen Beiträgen zu füllen.
Der Fragesteller erreicht nach seinen Angaben in 5 Jahren das Rentenalter und hat von Scheidung nichts geschrieben. Warum dann Ihre Antwort? Nur um irgendetwas von sich zu geben?
Wenn ich das so lese steigt mein Gallenflussam 10.09.2022 | 08:28
es muss doch z.B. die Möglichkeit Fehlzeiten im Versicherungsverlauf, oder Abzüge etc. als freiwillige Leistung einzuzahlen. Steuerlich hilft es auf jedem Fall. Ihrem Bargeld welches bei der Teuerung in 5 Jahren 50 60% weniger Wert ist noch mehr. Was ist nur aus der DRV mit den Antworten geworden.
KSCam 10.09.2022 | 08:53
Nein gibt es nicht. Wenden Sie sich an einen Bundestagsabgeordneten Ihrer Wahl, der kann aus Ihren Ideen Gesetze machen. Wenn es gesetzlich möglich wäre dass jeder Arbeitnehmer zusätzlich Beiträge zahlen dürfte, würde die DRV dies umsetzen. Aber eben erst dann. PS früher gabs mal die Höherversicherung die letztlich abgeschafft wurde, weil es damal keine S.. gemacht hat. Und für frühere Jahre geht eine Zahlung im Regelfall auch nicht,....
KSC Ergänzungam 10.09.2022 | 08:57
Beiträge zum Ausgleich von etwaigen Abschläge wären eventuell für den Fragesteller möglich, sofern er mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen könnte. Für 100€ mehr Rente wären dann Ca 24000€ zu zahlen, das kann sich jeder individuell von seiner DRV ausrechnen lassen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026