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Experten-Antwort

Aussetzung Versorgungsausgleich

von Krause17.12.2015 | 11:23
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5 Antworten

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Hätte eine Frage an Euch Bin geschieden, der Versorgungsausgleich ist damals vom Gericht ausgesetzt worden. Wenn ich nächstes Jahr in Rente gehe, wird dann der Versorgungsausgleich durchgeführt oder würde ich erstmal die Rente ohne Versorgungsausgleich ausbezahlt bekommen ? Hätte dadurch natürlich Einbußen. Meine Ex Frau wird in ca 6 Jahren in Rente gehen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krause,

der Beitrag von Neozoen ist prinzipiell zutreffend.

soweit das Familiengericht das Versorgungsausgleichsverfahren wegen des seinerzeit nicht möglichen Ausgleichs von „Westdeutschen“ und „Ostdeutschen“ Anwartschaften ausgesetzt hat, hätte dieses das Verfahren eigentlich nach dem 31.08.2014 „von Amts wegen“ wieder aufnehmen „sollen“. Ungeachtet dessen wird der Rentenversicherungsträger hier nicht von selbst aktiv und wartet die Entscheidung des Familiengerichts über den Versorgungsausgleich ab.

Ihren Ausführungen entnehme ich zwar, dass Sie erwarten Ausgleichsverpflichteter zu sein - trotzdem der Hinweis: Sollten Sie in dem Versorgungsausgleichverfahren Ausgleichsbegünstigter sein, wäre es insoweit ratsam, selbst die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Familiengericht zu beantragen.

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4 Antworten

Neozoenam 17.12.2015 | 12:09
Ohne einen rechtskräftigen Beschluss über den Versorgungsausgleich wird weder was an der Rente gekürzt noch hinzuaddiert. Der Rentenversicherungsträger ist nicht berechtigt einen Antrag auf Durchführung des Versorgungsausgleiches zu stellen.
Krauseam 17.12.2015 | 14:26
Super ! Solange also der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird kann ich meine Rente ungekürzt behalten. Im besten Fall also 6 Jahre.
Krauseam 18.12.2015 | 14:04
Lieber Experte /in, ich bin ja sowas von Ausgleichspflichtig, das ist schon nicht mehr schön. Also ich verhalte mich ganz ruhig.
W*lfgangam 18.12.2015 | 19:33
Hallo Krause, hoffentlich liest die Ex hier nicht mit, dann ist es mit der Ruhe ganz schnell vorbei ;-) Auf den Tag X sollten Sie allerdings vorbereitet sein, und dann kann es noch heftiger kommen ...Stichwort Betriebsrente, da nutzt Ihnen auch eine etwaige Gegenrechnung der "Mütterrente" wenig. Gruß w.
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