Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Aussiedler neu Berechnung von Rente

von AtaBe29.01.2025 | 20:43
282 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Kann ich auf die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente nach § 46 SGB I teilweise verzichten oder eine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente unter Ausschluss von Auslandsbeschäftigungszeiten beantragen? Ich bin Aussiedler und erhalte von der DRV eine EM-Rente, die zum Teil nach den FRG berechnet wird. Insgesamt habe ich 300 Beitragsmonate, davon 129 Monate im Ausland.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach § 46 SGB I kann auf Sozialleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden Sozialleistungen in diesem Sinne sind alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Sinne des § 23 SGB I.

Ein Widerruf ist für die Zukunft jederzeit möglich.

Der Verzicht auf Sozialleistungen ist unabhängig davon zulässig, ob es sich um einmalige Leistungen oder laufende Geldleistungen handelt.

 

Der Verzicht ist jedoch unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

 

Unwirksam ist ein Verzicht beispielsweise auch, wenn die berechtigte Person auf „Berechnungselemente“ der Rente verzichtet (zum Beispiel, wenn einzelne Zeiten unberücksichtigt bleiben sollen); hierin liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen der Rentenversicherungsgesetze, die zwingend vorschreiben, wie und welche Beiträge und Zeiten bei einer Rentenberechnung zu berücksichtigen sind.

Auf den aus den Berechnungselementen resultierenden Betrag kann ggf. aber verzichtet werden.

 

Es wird hier auf Antrag im Einzelfall zu prüfen sein, wie über den Verzichtswunsch beschieden wird.  

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Nein!am 29.01.2025 | 20:55
Selbstverständlich kann man nicht auf Teile seiner Rente verzichten. Unabhängig davon, welchen Sinn sehen Sie darin?
Mondkindam 30.01.2025 | 09:39
Nach § 46 SGB I kann auf Sozialleistungen ganz oder teilweise verzichtet werden (Absatz 1 erster Halbsatz). Belastet der Verzicht andere Personen oder Leistungsträger oder werden mit ihm Rechtsvorschriften umgangen, so ist er unwirksam (Absatz 2). Ich sehe allerdings keinen Sinn darin, weshalb Sie auf einen Teil Ihrer Rente verzichten wollen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026