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Experten-Antwort

aussiedler-rente

von franciszka21.07.2014 | 22:07
1265 Ansichten
5 Antworten

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hallo kenne eine person ( aussiedler ), die in polen lebt und ein haus hat und hier deutsche rente bezieht. hier ist sie bei ihrer tochter angemeldet. ist das legal ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihrer Schilderung nach wäre zu klären, ob der Wohnsitz nach Polen verlegt wurde. Wird dies festgestellt, läuft das der Anwendung des Deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommens zuwider. Hier ist vorgesehen, dass bei einem einmaligen Wohnortwechsel von Polen nach Deutschland oder umgekehrt, die Wohnland-RV die Rente für alle Beitragszeiten PL+D zahlt. Hier ist keine Rückkehr ins Herkunftsland vorgesehen.

Der EuGH hat vor wenigen Jahren die Grundsatzfeststellung getroffen, das FRG-Zeiten, die anteilig die Rentenhöhe bestimmen, als "exportierbare Leistung" verstanden werden müssen. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt - für das DPSVA nämlich gar nicht. Hier entfällt nach wie vor der Leistungsanspruch im Wohnland, das Abkommen wird nicht (mehr) angewendet, mit der Folge dass anteilige Renten aus dem jeweiligen Land originär abgerechnet werden. Es gibt also eine polnische und eine deutsche Rente.

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4 Antworten

Kim J.am 21.07.2014 | 23:00
Oh Wolfgand was ist aus Ihnen geworden, Sie sind nur noch ein Schatten von früher, Beamter halt.
W*lfgangam 21.07.2014 | 22:32
Hallo Franziska, legal ist, wenn man Substantive (Hauptwörter) mit einem Großbuchstaben beginnt und auch sonst Ortographie einigermaßen beherrscht (es sei denn, Sie sind Legasthenikerin, dann entschuldige ich mich für meine vorschnelle Klappe ;-) Fachlich: Sie kennen das deutsch-polnische Rentenabkommen '75, oder das Folgeabkommen aus 1991? - und wie danach jeweils mit früheren Zeiten im Falle eines Rentenbezugs umgegangen wird? Gruß w. ...es kann alles völlig legal sein. Wenn es um Wohnsitz/Aufenthalt und Neuberechnung zweiseitiger Abkommen geht, kann es schon mal Überraschungen geben. Und wenn Rentenempfänger/innen trotz Mitteilungspflicht zur Veränderung des Wohnsitzes keine Mitteilung zur DRV machen – ohh, böse ...es liegt bei Ihnen, ob Sie konkret belegbar 'Sozialleistungsbetrug' zur Anzeige bringen/die DRV informieren wollen. Gruß w.
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