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Aussteuerung

von Franklin03.12.2009 | 18:21
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Hallo, ich habe schon wieder ein riesiges Problem. Es geht darum ,das meine Freundin ab dem 01.01.10 nicht mehr Krankenversichert sein wird,die Kasse hat uns angerufen und mitgeteilt das die Krankenversicherung der Rentner noch nicht geprüft werden kann,weil die Slovenischen Zeiten noch nicht berechnet worden sind und das kann mehrere Monate dauern. Was können wir tun damit meine Freundin in ihrem Slovenienurlaub vom 18.12.09 bis 10.01.10 Krankenversichert ist? Grundsicherungs Antrag haben wir gestellt,aber noch keinen Bescheit(wenn man GS beantragt ist man dann weiter versichert oder sollten wir besser zur AfA gehen damit die KV weiterläuft? Läuft die KV schon nach dem ersten vorstellen bei der AfA weiter oder auch erst dann wenn man den eigentlichen Antrag auf AlG stellt.Den Antrag kann sie auch erst dann stellen wenn sie tatsächlich kein KG mehr bekommt,liege ich da richtig? Noch ist sie in einem Beschäftigungsverhältnis,bedeutet das dass ihr erst gekündigt werden muß um einen Antrag auf AlG zu stellen?. Eine Alternative wäre dann noch eine Private Krankenversicherung für ca 138 € im Monat,das ist sehr viel Geld wenn man eine EM Rente von gerademal 219€ erhält. Eine letzte Frage wäre noch, Wird man nur dann Ausgesteuert wenn man vom Arbeitgeber die Kündigung bekommt,oder hängt das mit dem abgelaufenen KG zusammen und es hat nichts mit dem AG zu tun? für ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. MFG. Franklin

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Franklin,

grundsätzlich bedeutet Aussteuerung, dass der Anspruch auf Krankengeld erschöpft ist. Bezüglich des KV-Verhältnisses hat das zunächst keine Auswirkungen. Um die weitere Vorgehensweise abklären zu können, würde ich Ihnen und Ihrer Freundin raten, sich an die Krankenkasse zu wenden.

2 Antworten

Auskenneram 03.12.2009 | 19:06
Ihre Freundin sollte sich dringend anwaltlich beraten und verteten lassen, bevor die Sache ganz den Bach runter geht..... Merken Sie nicht selber, das Sie und ihre Freudin mit dieser Sache völlig überfordert sind ?? Gerade wenn noch ein ausländischer Rentenversicherungsträger involviert ist ( hier der slowenische ) können Sie doch solch eine schwierige und komplizierte "Gemengenlage " nicht hier in einem Forum abklären und schon mal gar nicht rechtssicher ! Für den anstehenden Urlaub ( ob das in der jetziger Situation sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt und dann noch 4 Wochen ... ) könnte ihre Freundin ja eine private Reiseversicherung abschliessen. Dann wäre Sie dort auf jeden Fall erstmal abgesichert. Persönlich würde ich ihrer Freudin aber dringend empfehlen HIER vor Ort bleiben, denn es gibt sicherlich noch viele Dinge bei den Ämtern zu regeln und wie Sie dies aus Slowenien machen wil, ist mir nicht klar. Ihnen ?
Juppam 04.12.2009 | 11:37
Da die Freundin von @Franklin aber noch gar keine Sozialhilfeempfängerin ist ( Grundsicherungsantrag ist gestellt aber noch NICHT genehmigt ! ) ist dieser Verweis nicht besonders hilfreich.... Es bleibt für die Zeit des Urlaubes in Slowenien also nur eine private Reisekrankenversicherung abzuschliessen wie z.B. diese hier : http://www.elviab2b.de/reiseversicherung/reisekrankenversicherun…
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