Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Rolf,
Sie sollten sich rechtzeitig an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden (auch wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen). Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für die Zeit nach der Aussteuerung durch Ihre Krankenkasse.
Schonmal vorab: Sie sollten sich mit dem Aussteuerungsbescheid an die Agentur für Arbeit wenden. Von dort bekommen Sie ggf. das an das Krankengeld anschließende Arbeitslosengeld "wg. Krankheit" (wg. der sog. Natlosigkeitsregelung).Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stundenBitte teilen Sie uns noch Ihre Frage mit ;-) Nachher werden irgendetwas gemutmaßt, was Sie gar nicht interessiert...
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