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Experten-Antwort

Aussteuerung

von Rolf11.10.2019 | 14:28
115 Ansichten
6 Antworten

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Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolf,

Sie sollten sich rechtzeitig an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit wenden (auch wenn Sie noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen). Die Agentur für Arbeit ist Ihr Ansprechpartner für die Zeit nach der Aussteuerung durch Ihre Krankenkasse.

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5 Antworten

TCam 11.10.2019 | 15:31
Zitat von XYZ anzeigen
Sofern noch AU besteht, ist dieser Tipp mit der AfA schon mal richtig. Mit dem Ergebnis der Reha wird es aber wohl nichts mit der Nahtlosigkeitsregelung (§145 AGB III), da ja 6-8 Stunden mit leichten Tätigkeiten festgestellt wurden. Wie schon erwähnt ist die AfA die erste Anlaufstelle. Da hier aber niemand die Krankengeschichte kennt und beurteilen kann, ist der weitere Ablauf nicht wirklich zu raten.
XYZam 11.10.2019 | 14:41
Bitte teilen Sie uns noch Ihre Frage mit ;-) Nachher werden irgendetwas gemutmaßt, was Sie gar nicht interessiert...
XYZam 11.10.2019 | 14:43
Hallo guten Tag ich werde demnächst Ausgesteuert bin aus der Reha für meine Tätigkeit unter drei Stunden entlassen worden Arbeitsunfähig bin auch deshalb Krank geschrieben bin aber noch nicht gekündigt wie verhalte ich mich jetzt bin aber noch für leichte Tätigkeiten 6 bis 8 stunden
Bitte teilen Sie uns noch Ihre Frage mit ;-) Nachher werden irgendetwas gemutmaßt, was Sie gar nicht interessiert...
Schonmal vorab: Sie sollten sich mit dem Aussteuerungsbescheid an die Agentur für Arbeit wenden. Von dort bekommen Sie ggf. das an das Krankengeld anschließende Arbeitslosengeld "wg. Krankheit" (wg. der sog. Natlosigkeitsregelung).
Rolfam 11.10.2019 | 16:07
Da ist man 62 Jahre alt und dann so etwas wo soll man in diesem Alter noch eine Arbeit bekommen es nimmt doch keiner einen der nur leichte arbeiten machen kann
Deutsche Rentenversicherung
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