Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Aussteuerung der Krankengeld

von Leny15.11.2007 | 00:11
3501 Ansichten
26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Grüsse an allen Mein Mann ist im 1949 geboren, also 58 Jahre Alt. Er hat 30 Jahre in einen anderen EU Land gearbeitet. Im Deutschland arbeitet seit 8 Jahre. Er bezieht Krankengeld bis ende Februar. Danach wird er ausgesteuert. Er war in der Reha, denn ausführlichen Bescheid haben wir noch nicht. Auf dem Vorläufigen steht arbeitsunfähig. Da er 40 % Behinderung hat , wurde die Gleichstellung bewilligt. Den Antrag für 50% haben wir bereits gestellt.Da er nur 350 EM Rente bekommen würde,oder sogar weniger(laut jährliches info Bescheid)würde er mehr Arbeitslosengeld bekommen. Die volle Rente würde 550, Euro sein.Alle Zeiten angerechnet;38 Jahre. Da wier noch nicht wissen wie der Reha im einstuft, welches Weg sollten wir nehmen? Sollte besser der Arbeitgeber kündigen?Dann hätte er Anspruch auf ALG1? Oder wie wird das berechnet;er bezieht seit DEzember Krankengeld und davon wird mann die 60% errechnet? Auf was müssen wir achten? Welche Rechte hat er?Vielen DAnk.

26 Antworten

Ankeam 15.11.2007 | 07:45
Sie sollten sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger ausführlich beraten lassen, welche Möglichkeit Sie haben. Sollten Sie von der Krankenkasse zur Antragsstellung aufgefordert worden sein, haben Sie ein eingeschränktest Wahlrecht. Um dies genau prüfenzu können empfiehlt es sich, wie schon erwähnt, zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle zu gehen und sich genaustens aufklären zu lassen.
Sabyam 15.11.2007 | 08:12
Guten Tag, bin 46 Jahre alt, 50 % schwerbehindert, und leide an MS und habe einen Antrag auf Erwerbsminderungs-rente gestellt. Meine Leistungsfähigkeit liegt zw. 3 Stunden und unter 6 Stunden täglich.Ich werde auf einem Teilzeit-Arbeitsplatz weiterhin beschäftigt sein. Frage 1: Wann wird die Rente in eine unbefristete Rente umgestellt? Nachdem die Rente dreimal befristet gezahlt wird oder nach insgesamt neun Jahren ? Frage 2:Kann eine Aussage getroffen werden, ob die teilweise Erwerbsminderungsrente danach in eine volle Erwerbsminderungsrente umgewandelt wird? Ich bin im öffentlichen Dienst beschäfigt und das Arbeitsverhätnis endet, wenn eine unbefristet Rente gezahlt wird.Ich befürchte, dass ich sonst nach 9 Jahren arbeitslos werde und mit einer unbefristeten Teil-Erwerbsminderungsrente da stehe. Natürlich werde ich mit meinem Arbeitgeber nochmals versuchen zu klären, was passiert wenn ich eine unbefristete Teil-Rente erhalte. Mit freundlichem Gruß Saby
Amadéam 15.11.2007 | 09:07
Hallo Leny, machen Sie sich unbedingt mit dem Inhalt und der Deutung des Paragraphen 125 SGB III (Sozialgesetzbuch) vertraut (Nahtlosigkeitsregelung). Auch die BSG-Rechtsprechung sollten Sie nicht unbeachtet lassen. Will man Ihren Ehemann wie eine heisse Kartoffel von einem Sozialleistungsträger zum anderen schicken, ohne das einer Leistungen erbringt, sollten Sie erwägen, einen FACH-Anwalt (keinen Wald- u. Wiesenanwalt um die Ecke) für Sozialrecht einzuschalten. Der folgende link stammt aus www.google.de Stichwort: "Nahtlosigkeitsregelung" http://www.ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach--…
Amadéam 15.11.2007 | 09:23
Sie können auch in obiger Suchfunktion das Stichwort "Nahtlosigkeitsregelung" eingeben. z.B. Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Amadéam 15.11.2007 | 09:27
Vor Ablauf des Krankengeldes sollte natürlich noch ein Antrag auf Gewährung von Erwerbsminderungsrente gestellt werden, soweit noch nicht geschehen. Der Rentenantrag gilt übrigens auch als Rentenantrag für das EU-Land, in dem Ihr Ehemann Zeiten zurückgelegt hat. Könnten Sie das EU-Land noch benennen? Vielleicht könnte man Ihnen da noch weitere Tipps geben.
dirkam 15.11.2007 | 10:39
Sie fragten noch, wonach das ALG1 berechnet wird : natürlich aus dem letzten Verdienst, also nicht aus dem Krankengeld. Wenn Ihr Mann am Ende EU Rente bezieht sollten Sie einen Anspruch auf ergänzendes Sozialgeld überprüfen. Dies entspricht dem ALG2 Satz.
Lenyam 15.11.2007 | 13:04
Hallo Danke für Ihre Antorten. Mein Mann kommt aus Estland. Er war schon im Reha, aber haben wir noch keinen Ausführlichen Bericht. Die KK hat uns mittgeteilt das Sie un s aussteuern und versuchen die EM Rente beantragen;ob wir wollen oder nicht. Wenn er EM rente bewilligt bekommt von der LVA und die Höhe ist so niedrig, wird er ALG.2 beantragen müssen? Aber dann werden auch mein Verdienst dazurechnen, oder? Was passiert wenn er bis 3 Std. arbeitsfähig eingestuft wird?
Amadéam 15.11.2007 | 13:31
Lieber Experte, Sie schreiben: "Bei § 428 SGB III werden Sie lediglich zum frühestmöglichen Zeitpunkt Altersrente beantragen müssen." - Hier hätte übrigens besser stehen sollen: "UNGEMINDERTE Altersrente". Nun bezieht der Betroffene jedoch Krankengeld bis FEBRUR 2008. Die 58er Regelung fällt aber mit Ablauf DIESES Jahres weg. http://www.sozialticker.com/bundesregierung-bestaetigt-staatlich… Meldet sich der gute Mann aber nun in DIESEM Jahr als Arbeitsunfähiger bei der Arbeitsagentur um Arbeitslosengeld unter den erleichterten Voraussetzungen des Par. 428 SGB III zu beantragen, wird er aufgrund seiner Arbeitsunfähigkeit - und damit verbunden der NICHT-Vermittelbarkeit - vermutlich sehr schlechte Karten haben. Können Sie netterweise hierzu nochmals Ihre Meinung überprüfen? Verstehen Sie mein Ansinnen bitte nicht als böswilligen Angriff. Die Thematik ist extrem komplex, da kann man schon mal einen Sachverhalt übersehen.
Lenyam 15.11.2007 | 13:55
Ich meine das der Alg 1höher ist als egal welche andere Rente er bezieht. Uns wurde gesagt das mann 3 Monate vor dem Arbeitslosenzeit sich Arbeitslos melden muss. Dann ist es noch dieses Jahr. Verstehe ich nicht warum sollte er schlechte Karten haben mit Alg 1.asc passiert enn er ganz Arbeitsunfähig eingestuft wird? Vielen Dank
Amadéam 15.11.2007 | 14:13
Haben Sie auch an die Betriebsrente von der VBL bzw. einer anderweitigen Zusatzversorgungskasse für den ÖD gedacht? Der Versicherungsfall (§ 33) Der Bescheid des Rentenversicherungsträgers ist entscheidend für den Bezug der Betriebsrente!??Der Versicherungsfall tritt bei einem Versicherten, der in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, am Ersten des Monats ein, von dem an aufgrund des Bescheides des Rentenversicherungsträgers (z. B. BfA, LVA) Anspruch auf eine Altersrente als Vollrente bzw. auf Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung besteht.??Wann und wie können Sie die Betriebsrente beantragen? ??Folgende Versicherungsfälle kommen in Betracht: • Regelaltersrente als Vollrente (§ 35 SGB VI) • Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente (§§ 36, 236 SGB VI) • Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§§ 37, 236a SGB VI) • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit als Vollrente (§ 237 SGB VI) • Altersrente für Frauen als Vollrente (§ 237a SGB VI) • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Versicherte als Vollrente (§§ 40, 238 SGB VI) • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung (§§ 43, 240 SGB VI) Der Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Teilrente (§ 42 SGB VI) löst keinen Versicherungsfall aus. Sie erhalten Rentenantragsformulare entweder bei Ihrem Arbeitgeber oder auf Wunsch unmittelbar durch die VBL übersandt. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist durch Vorlage des Rentenbescheides des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung (möglichst in beglaubigter Kopie) nachzuweisen. Dem Rentenantrag ist ferner die Meldung über die Krankenversicherung der Rentner auf einem besonderen Vordruck beizufügen. Näheres unter www.vbl.de unter VBLextra
Amadéam 15.11.2007 | 14:16
Erst mal sollte mein Einwand auf Richtigkeit überprüft werden. Wie gesagt, es ist eine sehr komplexe Materie.
Amadéam 15.11.2007 | 15:38
...versuchen Sie mal Arbeitlosengeld zu kriegen, wenn Sie ARBEITSUNFÄHIG - also nicht vermittelbar sind. Das gilt auch für den Bezug von ALG unter den erleichterten Voraussetzungen. Ich plädiere daher für Par. 125 SGB III. Aber - bitte nochmals den Experten sich dazu äussern lassen.
dirkam 15.11.2007 | 22:19
Es kommt doch nur §125 SGB3 in Frage: eine Arbeitsfähigkeit ist Grundlage jeder Leistung ALG, außer eben die Leistung zur Nahtlosigkeit Das dies die schlechteste Lösung für die DRV ist, ist wohl klar: Die Arbeitsagentur wird den Erkrankten sofort zur Antragsstellung Rente drängen(müssen)
??am 16.11.2007 | 13:50
Vom laufenden Wiederholen wird´s auch nicht anders. (Ist ja schon fast ein Fulltime-Job, den Sie hier leisten. Sind Sie tatsächlich erwerbsunfähig ?) Bitte GENAU überlegen, bevor Sie antworten !
dirkam 16.11.2007 | 15:39
Störe ich irgendwelche finanziellen Interessen Ihrerseits? Oder haben Sie polizeiähnliche Kontrollaufgaben gegen die Nutzung des Forums entsprechend de Forumsregeln? Frühe gabs ja mal das Recht der ersten Nacht: haben Sie das Recht der ausschließlichen Antwort ? Oder bilden Sie sich ein, den Stein der Weisen zu besitzen Nee, Leute gibt´s
??am 16.11.2007 | 17:56
Toll, Ihre Schlagfertigkeit ! Aber warum nutzen Sie Ihre Energie und Ihr selbst angeeignetes Fachwissen nicht beruflich ? Dann bräuchten Sie nämlich keine Rente mehr, um die Sie ja schließlich solange gekämpft haben. Anstatt Ihre Zeit in diesem Forum zu verplempern, könnten Sie genauso gut Telefondienst verrichten oder in einer Pförtnerloge sitzen.
dirkam 16.11.2007 | 19:20
Da merkt man, dass Sie von ,zumindest meiner, Krankheit keine Ahnung haben. Nun mal ehrlich: WAS STÖRT SIE ?? ihre Angriffe erfolgen ja schon wie eine persönliche Verfolgung! Ich tue dies doch auch nicht, mit z.B. dem User A. nd was haben Sia nun schon alles probiert .....
nachtragam 16.11.2007 | 19:37
Ist Ihre Zeit hier im Forum auch verplemberung ????? Bei dieser Ansicht können Sie es doch sein lassen. Übrigens: netter Versuch
??am 17.11.2007 | 13:47
.......ich "verplempere" meine meiste Zeit damit, indem ich einer geregelten Arbeit nachgehe um u.a. die Renten der SOGENANNTEN Erwerbsunfähigen mitzufinanzieren ! Im Gegensatz zu Ihnen halte ich mich nicht von morgens bis abends in diesem Forum auf, um "kluge" Ratschläge zu erteilen, die ohnehin nicht rechtsverbindlich und somit wertlos sind !
??am 17.11.2007 | 14:27
Selbstverständlich habe ich keine Ahnung von Ihrer Krankheit ! Wie sollte ich auch, wenn noch nicht einmal die vielen Gutachter und ein Richtergremium des Sozialgerichts Ahnung von Ihrer Krankheit hatten. Erst die Richter des LSG hatten Ahnung (?) von Ihrer Krankheit.
dirkam 17.11.2007 | 14:38
Sie halten es mit der Warheit wie mit Ihren Nicknamen; ständiger Wechsel, wie es passt, Hören Sie endlich auf, unter unterschiedlichsten Namen User welcher Art blöd anzumachen, blöde Kommentare abzugeben etc.pp! Ihr Hass auf Kranke scheint Ihrem Neid zu entspringen: Da sie dass nun seit Jahren so bestreiten wünsche ich Ihnen, als erstem Menschen überhaupt, eine relativ unbekannte unheilbare, permanent Lebensbedrohende Krankheit!!! Warum sollte es Ihnen auch nur einen Deut besser gehen als denen, die Sie hier anpöbeln!! Ubrigens, Ihr Ausspruch " SOGENANNTEN Erwerbsunfähigen", mit dem Sie alle EU Rentner unter Generalverdacht stellen sollte eigentlich zum sofortigen Ausschluss Ihrer Person aus diesem Forum führen! Wer gibt Ihnen das Recht, Schwerkranke en Block zu verdächtigen und Unterstellungen zu betreiben! Sollten Sie Mitarbeiter irgendeiner RV sein, sollte dies eigentlich zu Ihrer Entfernung aus dieser Tätigkeit führen! Nee, Leute gibt`s
dam 17.11.2007 | 14:54
Nein, erst hier wurde ein der medizinische Lehrmeinung entsprechendes Gutachten veranlasst, erst hier wurde erstmals ein Gutachter gewählt, der wirklich unabhängig gutachtete! Ihre Zynische Dummheit ist durch fast nichts zu überbieten! Aber fleißig! , 17.11.2007, 13:47 Uhr , 17.11.2007, 14:27 Uhr , 17.11.2007, 13:36 Uhr , 17.11.2007, 13:44 Uhr
dam 17.11.2007 | 15:08
Zuviele Worte: der erste Gutachter, der sich an die elementaren gesetzlichen Bestimmungen zur Begutachtung hielt!
??am 18.11.2007 | 09:39
Leiden Sie unter Verfolgungswahn ? Mein "Nickname" lautete bisher immer noch "??" und nicht anders ! Und ich bin auch erst seit ein paar Monaten "Stammgast" in diesem Forum und nicht, wie Sie behaupten, seit Jahren ! Und die von Ihnen angesprochenen Beiträge vom 17.11.07, 13:36 Uhr sowie 13:44 Uhr, stammen ebenfalls nicht von mir ! Und was die "SOGENANNTEN" Erwerbsunfähigen anbelangt: Wer kein schlechtes Gewissen hat, braucht sich natürlich nicht angesprochen zu fühlen. Seltsam, dass Sie sich so sehr darüber aufregen ! (Wie war das noch gleich mit den "getroffenen Hunden" ? Stammt dieser Ausspruch nicht auch von Ihnen ?) Ich habe auch nicht behauptet, dass ALLE Erwerbsminderungsrentner Simulanten sind. Einige aber ganz bestimmt !
dirkam 18.11.2007 | 10:14
Meinen, Sie betreffenden Ausagen ist nichts hinzuzufügen Demnächst werden Sie fordern, alle unnützen Esser ........ Hatten wir auch schon mal!
??am 18.11.2007 | 10:18
So etwas habe ich nie gesagt und so etwas werde ich auch nie sagen ! Denken Sie bitte nach, bevor Sie solche Frechheiten unterstellen ! Gute Besserung !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026