Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Sucher,
eventuell ist das Begutachtungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Solange kann Ihnen die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers auch keine konkrete Auskunft erteilen.
Eine konkrete Antwort auf Ihre Frage kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger geben - hier im Forum ist dies leider nicht möglich.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Danke, lese mich gerade tiefer ein. Trotzdem nervig, dass sich der DRV-Bund trotz sofortiger Übermittlung aller krankheitsrelevanter Atteste und Akten, gleich zusammen mit dem Rentenatrag, so viel Zeit lässt.Haben Sie das definitiv, dass Sie kein Einkommen und keinen Krankenversicherungsschutz haben? Dem Grundsatz nach müsste das ein Fall für die Nahtlosigkeitsregelung (also Sonderform des ALG I bei Krankheit) sein. Gerade, wenn schon ein EMR-Antrag läuft? Hatten Sie dies schon bei der Bundesagentur für Arbeit prüfen lassen?Hierzu ergänzend ein Link zu einem Beitrag, in dem 'Nahtlosigkeit' recht gut erklärt wird: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge…
Der gesunde Menschenverstand muss Ihnen doch sagen, dass in einem Forum keine Antwort zu einem individuellen Bearbeitungsstand Ihres Rentenantrags gegeben werden kann, gleichgültig wie Sie die Verfahrensdauer beurteilen. Im Übrigen ist die DRV Bund hier im Forum gar nicht beteiligt.Hierzu ergänzend ein Link zu einem Beitrag, in dem 'Nahtlosigkeit' recht gut erklärt wird: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge…Danke, lese mich gerade tiefer ein. Trotzdem nervig, dass sich der DRV-Bund trotz sofortiger Übermittlung aller krankheitsrelevanter Atteste und Akten, gleich zusammen mit dem Rentenatrag, so viel Zeit lässt.
In Berlin ist das ziemlich 'egal', da sagt nahezu jede Behörde schon seit Monaten 'wir sind völlig überlastet' und die DRV Bund sitzt nunmal in Berlin (bzw. Berlin Umland)... Also lieber die Wartezeit nutzen, und sich um die anderen Ansprüche (ALG) kümmern, damit das 'finanzielle Loch' nicht gar zu groß wird.Glauben Sie bitte nicht dass es die DRV Bund beeindruckt, wenn ein "popeliger Berater" im Ruhrpott, im bayrischen Wald oder an der Grenze zur Schweiz die Kollegen dort auffordert "endlich den Finger aus dem Ars.." zu nehmen.Und wer kann das? Genau das scheint ja notwendig zu sein!
Hallo Sucher, leider haben wir als Experten in diesem Forum keine Möglichkeit, Informationen zum Bearbeitungsstand beim zuständigen Träger einzusehen oder einzuholen. Das wäre datenschutzrechtlich nicht zulässig bzw. möglich. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen RentenversicherungAuch ich rate Ihnen sich im Rahmen der Nahtlosigkeit bei der Agentur für Arbeit umgehend zu melden, dann sollten Sie nach der Aussteuerung bis zur Rentenentscheidung erst einmal Anspruch auf ALG 1 haben. Damit sind Sie auch krankenversichert. Alles wird gutDanke, das mit der Natlosigkeit weiß ich auch erst seit kurzem. Musste mir das selbst zusammesuchen, kein Wort von der Kasse bei der "Vorankündigung" ALG1 ist halt auch weniger als die erwartbare Rente. Daher meine Frage im Forum ob die DRV-Berater hier nicht mal bei dem Träger DRV-Bund nachfassen kann.
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