Das ist natürlich ein Sachverhalt, der sich nur schwer von Ferne klären lassen wird. Ich versuche mal ein paar "Stichpunkte":
- Die Waisenrente wird vermutlich gezahlt, weil die junge Frau "sich wegen einer gesundheitlichen Einschränkung nicht selbst unterhalten kann". Das ist nicht dasselbe wie eine Erwerbsminderung (EM). Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass die medizinischen Voraussetzungen der EM erfüllt sein könnten (zumindest auf Zeit), wenn die Voraussetzung für die Waisenrente erfüllt ist. Andererseits könnte das "Gesundschreiben" beim Arbeitsamt auch Anlass für eine Überprüfung der Waisenrente sein...
- Warum kommt die EM-Rente wegen des Alters nicht in Frage? Der Anspruch könnte möglicherweise daran scheitern, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vor dem Beginn der Krankheit nicht erfüllt waren - dass sollte aber zunächst geprüft werden. Denn eine befristete EM-Rente würde den Unterhalt doch erstmal sicher stellen und Zeit für die Genesung bringen - eine Rückkehr in Berufstätigkeit ist doch dann immer noch möglich...
- Die Nahtlosigkeitsregelung ist in diesem Fall eigentlich der "normale" Weg. Sie führt zum Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (sofern alle anderen Voraussetzungen dafür erfüllt sind), obwohl noch unklar ist, ob überhaupt Erwerbsfähigkeit vorliegt. Auch das bringt erstmal Zeit bis zum Abschluss des Verfahrens.
Insgesamt kann ich nur dringend raten, in einer Beratungsstelle der Rentenversicherung abklären zu lassen, welche Ansprüche überhaupt erfüllt werden können und parallel sollte natürlich die Meldung beim AA erfolgen.