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Experten-Antwort

Aussteuerung und dann ?

von Nano09.07.2011 | 22:32
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4 Antworten

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Guten Tag, ich bin schwerbehindert und beziehe derzeit Krankengeld. Mein Arbeitsverhältnis besteht weiterhin. Wegen Verschlimmerung meiner Behinderung wurde ich mehrfach operiert, mit negativem Ergebnis. Mein Rentenantrag wurde von der DRV abgelehnt und liegt nun zur Entscheidung dem Sozialgericht vor. Das kann aber noch dauern und die Krankenkasse will mich nun aussteuern. Wie geht es jetzt weiter ? Muß ich mich beim Arbeitsamt melden ? Bekomme ich dann ALG I oder ALG II oder Sozialhilfe ? Ich habe absolut keinen Plan. Danke !

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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3 Antworten

Volkeram 10.07.2011 | 09:54
Sobald Sie den Brief ihrer Krankenkasse mit dem Termin der Aussteuerung vorliegen haben sollten Sie SOFORT damit zur Agentur für Arbeit gehen. Sie bekommen dann ab Datum der Aussteuerung solange bis das Sozialgericht über ihren EM-Antrag entschieden hat ALG I. Entweder bekommen Sie ALG I nach §125 ( sog. Nahtlosigkeit - wenn Sie ALLE Voraussetzungen dazu erfüllen -was oft nicht der Fall ist ! ) oder eben das " normale" ALG I nach §117. Von der Höhe her sind beide gleich. Die Entscheidung darüber welches ALG I Sie bekommen fällt die AfA nachem Sie der ärztliche Dienst der AfA hinsichtlich ihrer Arbeitsfähigkeit beurteilt hat ! Bei EM-Antragstellern wird dieser regelmässig eingeschaltet. Kurz gesagt lässt man Sie bei ALG I nach dem §125 dann - in der Regel - seitens der AfA in Ruhe, wohingegen beim ALG I nach §117 Sie wie einer normaler - gesunder - ALG I Empfänger behandelt werden mit allen deren Pflichten ( wie z.b. Bewerbungen schreiben, Eigenbemühungen um einen Arbeitsplatz anstellen, Eingliederungsverbeinbarung, etc. ) Auf jeden Fall bekommen Sie ALG I nur längstens natürlich nur für ihre individuelle Anspruchsdauer, welche Sie noch aus der Zeit vor dem Krankengeldbezug haben bzw. für einen neuen Anspruch den Sie sich in der Zeit der Krankengeldzahlung erworben haben ( auch bei Krankengeldzahlung werden - unter bestimmten Voraussetzungen - Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt ) : " § 26 SGB III - Sonstige Versicherungspflichtige (2) Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit, für die sie 1. von einem Leistungsträger Mutterschaftsgeld, KRANKENGELD, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld oder von einem Träger der medizinischen Rehabilitation Übergangsgeld beziehen, [...] w e n n sie unmittelbar vor Beginn der Leistung versicherungspflichtig waren, eine laufende Entgeltersatzleistung nach diesem Buch bezogen oder eine als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme geförderte Beschäftigung ausgeübt haben, die ein Versicherungspflichtverhältnis oder den Bezug einer laufenden Entgeltersatzleistung nach diesem Buch unterbrochen hat. " http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/26.html http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Arbeitslosengeld-be… Ist ihre ALG I Anspruchsdauer dann mal abgelaufen und das SG Verfahren immer noch nicht entschieden stellen Sie einen Antrag auf ALG II. Dies würde aber auch nur unter bestimmten Vorausstezungehn dann gezahlt wie z.b. nur bei Bedürftigkeit. Sollte dies dann nicht gewährt werden können, bleibt ihnen nur noch der Weg zum Sozialamt um Hilfe zum Lebensunterhalt zu beantragen.
Nanoam 10.07.2011 | 12:28
Hallo Volker ! Erstmal vielen Dank daß du mir so ausführlich hilfst ! Ich bin 1962 geboren, wie lange habe ich da Anspruch auf ALG I überhaupt ? Länger als ein Jahr ? Nano
Volkeram 10.07.2011 | 13:42
Das lässt sich anhand ihrer wenigen Angaben so nicht sagen . Grundsätzlich gilt : "Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren." Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres sind dies 12 Monate ( also 1 Jahr ) , wenn Sie denn vorher mind. 24 Monate versicherungspflichtig tätig waren. Wenn Sie also aus einem Arbeitsverhältnis heraus direkt erkrankt sind und nahtlos jetzt 1,5 Jahre Krankengeld bekommen haben, sollte dies eigentlich erfüllt sein. Erst NACH Vollendung des 50. Lebensjahres ( bei ihnen in 2012 ) hätten Sie Anspruch auf 15 Monate ALG I. Das können Sie alles hier nachlesen : http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/Navigation/zentral/Buerger… Wenn Sie ihre individuelle und derzeitige Anspruchsdauer auf ALG I jetzt genau wissen wollen - auch und gerade unter Berücksichtigung ihres derzeitigen Krankengeldbezuges und dessen möglichen Einfluss ( also Verlängerung ) auf die reguläre Anspruchsdauer des ALG I - , sollten Sie bei der Agentur für Arbeit nachfragen. Es KANN durchaus sein, das ihnen eben zusätzlich zu ihrem " Altanspruch " auf die 12 Monate ALG I , durch die 1,5 Jahre des Krankengeldbezuges zusätzlicher ALG I Anspruchszeitraum angerechnet werden. Ob dies so ist und wie hoch dieser zusätzliche Anspruchszeitraum dann sein wird, kann ihnen aber NUR die AfA rechtssicher sagen . Für konkrete Fragen bezüglich alles rund ums ALG I ist übrigens dieses Forum weitaus besser geeignet : http://www.elo-forum.org/alg/
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