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Zur Experten-Antwort springenHallo Kevin,
Sie könnten noch während des Bezuges von Arbeitslosengeld 1 bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung stellen.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
Das Jobcenter prüft natürlich Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse und sichert Ihre Existenz. Bei zu großem monetären Vermögen oder unangemessenem Wohneigentum wird u. U. eine Verwertung verlangt. Das ist aber keine Enteignung, sondern Sie können selbst für sich sorgen und nicht die Allgemeinheit. Sie geben das für sich aus. Es gibt bei Wohneigentum noch Möglichkeiten, beim monetären ebenfalls Schonvermögen.Erstmal ist nach der Aussteuerung nicht das Jobcenter zuständig sondern die Agentur für Arbeit. Zunächst stellst du einen Antrag auf Alg1 nach Nathlosigkeit. Dann stellst du, das kannst du ruhig jetzt schon, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Zum Jobcenter musst du noch lange nichtPardon mein Fehler! Ich bin schon ausgesteuert und das ALG1 läuft im Juni aus.
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