Hallo Michael,
ich rate Ihnen auch, unverzüglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit) zu stellen. Das können Sie auch online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Ein vorher gestellter Antrag auf Rehaleistungen oder Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung ist dafür kein Erfordernis. Dennoch sollten Sie die Bescheinigung über die Antragstellung oder Bewilligung der Rehaleistung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen. Über die Möglichkeit und den Sinn einer Wiedereingliederung sollten Sie mit Ihrem Arzt und Arbeitgeber sprechen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihrer Krankenkasse über die Dauer Ihres Anspruchs auf Krankengeld. Ich befürchte nämlich, dass der Krankengeldanspruch sich aufgrund einer Wiedereingliederung nicht verlängert. Auch aus diesem Grund sollten Sie umgehend den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Hinsichtlich der Auswirkung der Coronakrise auf die Rehaleistungen verweise ich auf folgenden Link: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/reha-kliniken-reagieren-auf-corona-krise.html