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Experten-Antwort

Aussteuerung während Corona

von Michael19.03.2020 | 20:43
210 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo sehr geehrtes Team, Ich bin ein wenig ratlos wohin mit meinem Anliegen Ich hol mal ein bisschen aus: Ich bin seit Mitte Oktober 2018 krank geschrieben wegen Rückenschmerzen/Bandscheibe, kam ins Krankengeld, mehrere Therapien, etc Februar 2019 war ich 3 Wochen in Reha mit anschließender Wiedereingliederung, die ich wegen anhaltender Schmerzen nach 4 Tagen abbrach. Nach mehreren Orthopäden etc war ich nun in einer zweiwöchigen Schmerztherapie wo das Ärzteteam mich nicht auf Bandscheibe sondern ISG behandelte. Anscheinend sitzt das Gelenk schon lange nicht mehr richtig und die Schmerzen sind ähnlich wie bei Bandscheibe. Daher wurde es nicht gesehen und unter anderem wurde ich auch eingerenkt. Seitdem ist es schon etwas besser aber noch nicht optimal. Mein eigentlicher Plan war nach der Schmerztherapie die Wiedereingliederung anzugehen. Denn direkt vor der Therapie kam ein Brief von der KK das ich Mitte April ausgesteuert werde. Nach Beendigung der Schmertherapie wurde ich vom Krankenhaus mit dringender Empfehlung zu einer weiteren Reha entlassen. Mein Hausarzt schickte den Antrag weg, dann kam Corona. Im Moment liegt sowieso alles brach bzgl Reha Massnahmen. Daher ist es im Moment egal ob er genehmigt wird oder nicht. Wie es nun weitergeht kann ich beim Arbeitsamt akut wegen Corona auch nicht erfragen. Die Hotline verweist auf Email Anfragen und ich warte auf Antwort. Was kann ich denn nun machen um ab Mitte April weiterhin Geld zu bekommen? Und sollte ich die Wiedereingliederung anfangen auch wenn nach Corona vielleicht der Reha Antrag genehmigt wird? Freundliche Grüße Michael T.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

ich rate Ihnen auch, unverzüglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld (Nahtlosigkeitsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit) zu stellen. Das können Sie auch online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Ein vorher gestellter Antrag auf Rehaleistungen oder Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung ist dafür kein Erfordernis. Dennoch sollten Sie die Bescheinigung über die Antragstellung oder Bewilligung der Rehaleistung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen. Über die Möglichkeit und den Sinn einer Wiedereingliederung sollten Sie mit Ihrem Arzt und Arbeitgeber sprechen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihrer Krankenkasse über die Dauer Ihres Anspruchs auf Krankengeld. Ich befürchte nämlich, dass der Krankengeldanspruch sich aufgrund einer Wiedereingliederung nicht verlängert. Auch aus diesem Grund sollten Sie umgehend den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Hinsichtlich der Auswirkung der Coronakrise auf die Rehaleistungen verweise ich auf folgenden Link: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/reha-kliniken-reagieren-auf-corona-krise.html

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2 Antworten

Anonymam 19.03.2020 | 22:12
Es gibt eine Nahtlosigkeitvereinbarung. Diese besagt, wenn jemand einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellt, springt bis zur Entscheidung die Agentur für Arbeit ein. Voraussetzung natürlich ist, dass Sie dem Grunde nach einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, klarer gesagt, nicht ausgeschöpft ist. Hier für gehen Sie bitte wie folgt vor: Über folgendem Link stellen Sie bitte einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente, je nach dem, was ihnen lieber ist. Sollten Sie manche Fragen nicht sicher sein, machen sie sich bitte keine Sorgen. Geben Sie im Antrag am Ende an, dass sie sich bei Frage xy nicht sicher sind und schildern die Situation. Die Kollegen in der Sachbearbeitung werden sich dann bei Ihnen melden. https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam Wenn Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie online gleich eine Antragsbestätigung und eine Zweitschrift vom Antrag. Mit dieser Antragsbestätigung stellen Sie bitte online bei der Agentur für Arbeit den Antrag auf Arbeitslosengeld. Schreiben Sie einfach im Antrag dazu, "Antrag auf Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsvereinbarung wegen Aussteuerung von der Krankenkasse". Hier ist der Link der Agentur für Arbeit: https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal Der Antrag auf Arbeitslosengeld ist in der Regel nicht so anspruchsvoll beim Ausfüllen wie die Anträge der gesetzlichen Rentenversicherung. Schauen Sie, dass sie alles vollständig ausfüllen, damit sie schnellstmöglichst ihren Arbeitslosenbescheid bekommen. In folgendem Link wird nochmal die Situation von einem Anwalt geschildert. Wie immer alle Angaben ohne Gewähr. https://www.anwalt.de/rechtstipps/aussteuerung-des-krankengeldes…
Anonymam 19.03.2020 | 22:16
Nachtrag: Ich sehe gerade, dass sie schon einen Antrag auf Reha gestellt haben. Diese Antragsbestätigung reicht zur Beantragung des Arbeitslosengeldes im Rahmen der Aussteuerung aus. Ich denke, in dieser schwierigen Situation für ihnen, ist erst einmal ein Einkommen gesichert und sie sind krankenversichert.
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