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Experten-Antwort

Aussteuerung während med.Reha

von hafenegger24.03.2015 | 16:58
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5 Antworten

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Hallo, bin seit knapp 78 Wochen AU mit Krankengeldanspruch und noch bestehendem Arbeitsverhältnis . Aktuell bin ich in einer med. Reha der DRV (AHB). Die Aussteuerung der KV wurde mir für den 02.04.2015 (während Reha) durch die KV bestätigt. Die Reha läuft bis ca. Mitte April. Bekomme ich während der gesamten Reha trotz Aussteuerung weiter Übergangsgeld der DRV? Wie soll ich mich von hier aus bei der Arbeitsagentur (Nahtlosigkeit) melden ? Muss ich von hier aus einen Rentenantrag stellen? MfG hafenegger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hafenegger,

endet während der med. Reha der Anspruch des Krankengeldes aufgrund der Aussteuerung, haben Sie Anspruch auf Übergangesgeld von der DRV.

Setzen Sie sich bezüglich der Nahtlosigkeitsmeldung ferner mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Wenn Sie z.Zt. nicht selbst, aufgrund der momentan durchgeführten Reha zur Agentur gehen können, empfiehlt es sich zunächst telefonisch mit der Stelle Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob Sie jemanden per Vollmacht beauftragen können, um sich arbeitslos zu melden bzw. Arbeitslosengeld zu beantragen.

Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie nicht schon während der Reha-Maßnahme stellen.

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4 Antworten

Erwinam 24.03.2015 | 19:00
Zu erst mal... der KK würde ich mächtig auf die Füsse treten... so kurz vor knapp sich zu melden ist eine Frechkeit. Ich werde am 31.5. ausgesteuert und habe letzte Woche schon Bescheid bekommen. Natürlich bekommst du weiter Übergangsgeld.. die Reha geht ja auf Kosten der DRV.. somit zahlen die auch min. bis zum Ende der Reha.
Useram 25.03.2015 | 06:24
der themenersteller hat gar nicht gesagt, wann die KK ihm bescheid gegeben hat ^^
Schadeam 25.03.2015 | 11:33
Ob Sie sich nach der Reha arbeitslos melden (weil Sie Arbeiten können und Arbeit suchen) oder die Rente beantragen (weil Sie nicht mehr arbeiten können) sollte in erster Linie mit den Ärzten besprochen werden....... Die "Nahtlosigkeit" wäre dann wichtig, wenn Sie von einer Berentung ausgehen für die Zeit bis über die Rente entschieden wird. Gehen Sie davon aus arbeiten zu können, können Sie sich doch "ganz normal" arbeitslos melden. Gedanken wie es weitergehen könnte haben Sie sich doch bestimmt schon gemacht, denn "sooo" überraschend kann die Aussteuerung ja nicht gewesen sein. Wer sich einigermaßen kümmert, weiß doch wie lange es maximal KG geben kann.
=//=am 25.03.2015 | 17:47
Eigentlich weiß jeder Krankenversicherter, wie lang (78 Wochen) und bis wann er Anspruch auf Krankengeld hat. Abgesehen davon wurde von @ hafenegger nicht gesagt, dass er über das Ende des Anspruchs erst jetzt unterrichtet wurde.
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