Hallo Hafenegger,
endet während der med. Reha der Anspruch des Krankengeldes aufgrund der Aussteuerung, haben Sie Anspruch auf Übergangesgeld von der DRV.
Setzen Sie sich bezüglich der Nahtlosigkeitsmeldung ferner mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung. Wenn Sie z.Zt. nicht selbst, aufgrund der momentan durchgeführten Reha zur Agentur gehen können, empfiehlt es sich zunächst telefonisch mit der Stelle Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob Sie jemanden per Vollmacht beauftragen können, um sich arbeitslos zu melden bzw. Arbeitslosengeld zu beantragen.
Einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung müssen Sie nicht schon während der Reha-Maßnahme stellen.