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Experten-Antwort

Ausstieg aus voller EM-Rente

von Edgar13.02.2016 | 15:06
1349 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Meine befristete volle EM-Rente läuft bald aus. Ich würde mir evtl. zutrauen, wieder arbeiten zu können. Allerdings sollte es auch etwas entsprechend meiner akademischen Qualifikation sein. Meine Fragen: 1. Gibt es ein Programm für die Wiedereingliederung und wie läuft es ab? 2. An wen kann ich mich wenden? 3. Wird meine Qualifikation berücksichtigt? 4. Gibt es eine Möglichkeit zunächst in eine Teilzeitstelle mit Bezug von Teilrente zu kommen? Ich mache mir auch Sorgen, dass Flüchtlinge priorisiert und die Geldmittel zu deren Integration verwendet werden. Vielen Dank für die Beantwortung im Voraus. Edgar

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.02.2016 | 09:32

Hallo Edgar,

W*lfgang hat Ihnen schon ganz richtig geantwortet: Sie sollten rechtzeitig einen Antrag auf Weiterzahlung stellen. Und natürlich können Sie aus dem EM-Rentenbezug heraus eine für Sie passende Teilzeitstelle suchen. Soweit Sie dafür Unterstützung benötigen, wäre die Arbeitsagentur die richtige Anlaufstelle. Hier können Sie sich auch nach eventuellen Maßnahmen zum Wiedereinstieg erkundigen.

Die Rentenversicherung bietet sogenannte "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" an. Dies reicht von der Umschulung bis zu behindertengerechten Arbeitsmittel oder auch Eingliederungszuschüssen an einen neuen Arbeitgeber. Über diese Adresse finden sie eine Broschüre dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/berufliche_reha_ihre_chance.html

Außerdem wäre sicher eine individuelle Beratung in einer unserer Beratungsstellen sinnvoll.

1 Antworten

W*lfgangam 13.02.2016 | 15:57
Hallo Edgar, wenn das in weniger als 6 Monaten ist, stellen Sie die Weiterzahlungsantrag 'in den nächsten Tagen'. > 4. Gibt es eine Möglichkeit zunächst in eine Teilzeitstelle mit Bezug von Teilrente zu kommen? Ja. Solange Sie noch voll EM sind, lässt sich das über das Entgelt/zulässiger Hinzuverdienst regeln - ggf. findet eine spontane Überprüfung der EM statt. Sie können das auch mit Ihrem DRV-Sachbearbeiter im Vorfeld klären, wenn eine Beschäftigung in Aussicht ist. Was bei dem Weiterbewilligungsantrag dran raus kommt, weiß man heute nicht. Aber da gilt das, wie oben schon gesagt. Volle EM, mit der Option Beschäftigung und Teilrente, oder nur TeilEM, mit dann bereits höheren Hinzuverdienstgrenzen. > Ich mache mir auch Sorgen, dass Flüchtlinge priorisiert (...) 'Wir schaffen das ...' ;-) Die DRV hat damit am Allerwenigsten zu. Gruß w.
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