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Experten-Antwort

Auswahl eine Rehaklinik

von Sonnenblume25.01.2020 | 15:20
65 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo , kann die RV mich zwingen in eine Rehaklinik ihrer Wahl anzureisen ? Wie viel Mitspracherecht habe ich? Geht aus einem med. Reha-Antrag klar hervor dass es sich um eine rein med. Reha handelt , oder kann das auch ein Antrag Richtung berufliche Wiedereingliederung sein? Dank vorraus , Gruß Sonnenblume

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Sonnenblume,

ja, in Ihrem Antrag können Sie Ihre Wünsche angeben. Ihr Rentenversicherungsträger prüft dann, ob diesem Wunsch entsprochen werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist unter anderem, dass in der gewünschten Einrichtung das Ziel der Rehabilitation mit der gleichen Wirksamkeit und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann, wie in einer von Ihrem Rentenversicherungsträger ausgewählten Einrichtung. Ziel der Rehabilitation ist die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

Zur stufenweise Wiedereingliederung folgende Information:

Die stufenweise Wiedereingliederung dient dazu, teilarbeitsfähige Versicherte nach einer Krankheit schonend an ihre bisherige Arbeitsbelastung heranzuführen. Der Rentenversicherungsträger ist verpflichtet, unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation eine stufenweise Wiedereingliederung zu erbringen, wenn das erforderlich ist und die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Die Weichen dazu werden in der Regel während der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme gestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

Paulam 25.01.2020 | 17:20
Du hast ein Wunsch und Wahlrecht. Sofern es der Indikation entspricht und die Klinik auch mit der DRV einen Kooperationsvertrag hat, gibt es von der DRV keinen Grund abzulehnen. Der Klinik Wunsch soll den Antrag gut sichtbar beiliegen
Deutsche Rentenversicherung
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