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Experten-Antwort

Ausweis für Arbeit-und Sozialversicherung der DDR nicht mehr vorhanden

von Petra08.02.2023 | 15:13
711 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, hab ein großes Problem! Da o.g.Ausweis nicht mehr in meinen Unterlagen ist, wird mir meine Ausbildung und meine anschließende Tätigkeit(4 Monate) nicht als rentenrechtliche Zeit anerkannt;ebenso keine Entgeltpunkte erteilt und keine Zeiten für die Grundrente gewertet. Besteht die Möglichkeit, dass jemand die Zeiten und die Tätigkeit bezeugen kann und sie doch noch in die Berechnung der Rente einfließen. Hat jemand eine Idee, wie ich an die Unterlagen der ehem. Rentenversicherung der DDR kommen könnte? Ehemaliger Arbeitgeber existiert nicht mehr. Vielen Dank!!!!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2023 | 15:36

Hallo Petra,

rentenrechtlich relevante Zeiten können grundsätzlich im Rahmen der Glaubhaftmachung geltend gemacht werden.

Hierfür setzen Sie sich bitte direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

6 Antworten

Peter T. am 08.02.2023 | 15:39
Vielleicht über die Krankenkasse? Aber warum versuchen Sie erst jetzt Ihr Renten Konto zu klären? Das wird doch schon lange angezeigt und darum gebeten, dies rechtzeitig zu tun...
KSCam 08.02.2023 | 17:19
prima Tipp, meinen Sie die Krankenkassen können noch Angaben zu Zeiten in der ehem. DDR machen? Wie denn? Die haben garantiert nach der Wende keine Arbeitsjahre Ihrer neuen Mitglieder nacherfasst, wer hätte das denn millionenfach machen sollen.
Peter T. am 08.02.2023 | 17:24
Keine Ahnung, daher auch 'vielleicht"? Wer weiß ob da mal der Papierkrieg ins digitale Zeitalter übertragen wurde. Vermutlich eher nicht, wenn ich es mir allgemein anschaue...
KSCam 08.02.2023 | 18:23
Ja wer keinen Schimmer hat, soll einfach ruhig sein Die Anfrage an die Kasse macht halt in diesem Fall absolut keinen Sinn. Zumal die 30 jährige Aufbewahrungsfrist hier auch längst rum ist. Selbst „Anfragen aus den 80gern im ehemaligen BRD Gebiet laufen häufig ins Leere
Paoloam 08.02.2023 | 18:41
Der SV-Ausweis war schon ein praktisches Konstrukt, ein Sammelsurium für alle relevanten Daten. Leichter ging es nicht und wenn man den verschusselt ist es schlecht,denn nach so vielen Jahren lässt sich anderweitig nur schwer etwas nachweisen. Da bleiben nur Zeugenaussagen von ehemaligen Kollegen oder für die Ausbildung das Facharbeiterzeugnis, oder wenigstens die Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung,die jedem Zeugnis beilag. Mit viel Glück findet sich auch die Beurteilung zum Zeugnis, wo ja einleitend meist formuliert war, von wann bis wann man die Ausbildung gemacht hat.
DDRam 08.02.2023 | 19:17
Schreiben Sie sich alle Zeiten nach der Erinnerung auf. Dann versuchen Sie diese mit Schriftstücken (Urkunden, Zeugnissen) zu belegen. Ggf. Fotos von alten Arbeitskollegen rauskramen. Diese können ggf. als Zeugen die Zeiten belegen. Aber generell ist es etwas komisch, ein so wichtiges Schriftstück zu verlieren. Man hätte auch davor schon den Versicherungsverlauf klären können. Der Arbeiter- und Bauernstaat existiert ja nun schon eine Weile nicht mehr. Ach hätte nur die Stasi das ganze Zeugs aufgehoben, nicht wahr? Bei der Gauck-Behörde bzw. nun Bundesarchiv evtl. mal die Akte anfordern.
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