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Zur Experten-Antwort springenHallo Petra,
rentenrechtlich relevante Zeiten können grundsätzlich im Rahmen der Glaubhaftmachung geltend gemacht werden.
Hierfür setzen Sie sich bitte direkt mit der Sachbearbeitung Ihres zuständigen Rentenversicherungsträgers in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.
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