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Experten-Antwort

Auswirkung der Mütterrente auf die Beitragszeiten?

von Salud31.01.2014 | 12:48
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Ich zitiere aus der Rubrik "Aktuell beleuchtet" vom 30.01.2014 aus dem Beispiel: "Eine 85-Jährige, die - was früher nicht selten vorkam - in ihrem Leben keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, aber drei Kinder erzogen hat, kann ab Juli 2014 eine kleine Altersrente bekommen. Denn sie kann dann (3 Kinder mal 2 Jahre) sechs Versicherungsjahre nachweisen und hat insgesamt sechs Entgeltpunkte auf ihrem Rentenkonto, was ihr eine Altersrente in Höhe von etwa 170 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise rund 155 Euro (neue Bundesländer) sichert - ab Juli dieses Jahres, wenn die Bundesregierung ihre Pläne einhält." Nun meine Fragen: Welche Roll spielt dann die Kinderberücksichtigungszeit von zehn Jahren und kann dann eine Frau mit dieser Regelung auch die 45 Beitragsjahre erreichen, wenn nach aktuellem Stand 44 Jahre und fünf Monate berücksichtigt sind, sofern ihr Kind vor 1992 geboren ist und sie in dieser Zeit nicht gearbeitet hat? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Salud,

dem Beitrag von „Sozialröchler?“ ist nichts hinzuzufügen.

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6 Antworten

Heinericham 31.01.2014 | 13:05
Aufgrund der evtl. hinzukommenden Kindererziehungszeit für das 2. Lebensjahr ändert sich an Ihrem Beispiel nichts an der Wartezeit für 45 Jahren, da diese Zeit zeitgleich zu den Berücksichtigungsziten liegt und somit keine zusätzlichen Monate entstehen, da jeder Kalendermonat nur ein mal gezählt wird, egal wieviele Zeiten in diesem liegen.
Schadeam 31.01.2014 | 13:01
Denkfehler! Reine Theorie - mit 3 Kindern kann sie nicht mehr als 30 Jahre Berücksichtigungszeit bekommen! Die Frage 45 Jahre sind doch nur für die Abschläge wichtig - Ihr "altes Mütterchen" hat doch mit ihren über 80 Jahren so oder so keine Abschläge mehr. Die hat in der Tat 2 Alternativen: Ab 01.07.14 beantragt Sie die RegelAR weil sie 6 Beitragsjahre hat und bekommt ca. 160 € Rente ohne vorher was einzahlen zu müssen (wenn das Gesetz so kommt). oder: Sie zahlt jetzt 2 Jahre Mindestbeiträge ein (ca 2000 €) und bekommt dann sofort die Rente (ca 90 €) und bekommt dann ab Juli den Zuschlag für 3 Kinder, weil Sie Bestandsrentnerin ist. Wenn sie schnell ist nutzt sie noch den heutigen Tag und "sichert sich noch den Jauar". Letztlich wieder ein Rechenspiel....
Saludam 31.01.2014 | 13:50
Ergänzung: Warum zählen in den o.a. Beispielen (Rubrik "Aktuell beleuchtet" die Kinderberücksichtigungszeiten nicht mit, aber in meinem Beispiel?
Saludam 31.01.2014 | 13:43
Vielen Dank, das Beispiel hat mich nur auf das Thema aufmerksam gemacht. In dem konkreten Falle werden die 63 Jahre im Oktober 2016 vollendet; abschlagsfreier Rentenanspruch würde theoretisch ab Januar 2017 bestehen; die 45 Beitragsjahre sind mit Ablauf Mai 2017 erfüllt. Spätestens dann könnte man ja - wen n alles so kommt - abschlagsfrei in Rente gehen. Aber wenn die Kinderberücksichtigungszeiten bereits alles abdecken gibt es ja keinen "zeitlichen Bonus".
Sozialröchler?am 31.01.2014 | 21:52
Bei Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Wenn Sie 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten vorweisen können, können Sie bisher die Altersrente bereits mit 65 ohne Abschläge in Anspruch nehmen. Durch die Anrechnung weiterer Kindererziehungszeit ändert sich an den Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung, Tätigkeit oder Berücksichtigungszeiten überhaupt nichts. Es bleiben auch danach 44 Jahre und 5 Monate, denn die zusätzliche Kindererziehungszeit liegt in der Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung von 10 Jahren, ob es nun ein Jahr oder 2 Jahre sind.
Oliviaam 31.01.2014 | 23:57
Gut geröchelt, das habe ich jetzt verstanden, danke.
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