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Experten-Antwort

Auswirkung der verlängerten Zurechnungszeit ab 2019

von Gauß jr17.07.2018 | 10:40
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5 Antworten

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Hallo zusammen, sehe ich das richtig: Sofern das RV Leistungsverbesserungs- und Stabilierungsgesetz tatsächlich so Gesetz wird, wie jetzt im Entwurf vorgeschlagen, ergibt sich für einen EM-Rentner (unter 62. LJ) mit Rentenbeginn 2019 eine -im Vergleich zum derzeit geltenden Recht- verlängerte Zurechnungszeit von 38 Monaten. Bei einem Durchschnittsverdiener und einem Gesamtleistungswert von 1EP/Jahr wären das dann 101 € mehr als nach geltenden Recht. Bei einem "Spitzenverdiener" und einem Gesamtleistungswert von 1,95 EP/Jahr wären das dann 196 € mehr als nach geltenden Recht. Stimmen die Rechnungen grundsätzlich?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gauß jr,

rechnerisch und nach aktuellem Stand stimmen wir Ihren Ausführungen zu. Die weitere Gesetzesentwicklung bleibt jedoch abzuwarten.

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4 Antworten

Gauss Sen.am 17.07.2018 | 11:02
Grundsätzlich stimmen die Rechnungen. Viel Glück und Erfolg.
Foxiam 17.07.2018 | 13:49
Zitat von senf-dazu anzeigenausblenden
Und er arme EMR der vor Juli 2014 nur 800 € bekommen hat da Zurechnungszeit bis 60 kann bis zu seinen Lebensende weiter von seiner kleinen Rente leben aber der wie im Beispiel die Höchstgrenze an Punkten hat bekommt durch das neue Gesetz noch einen schönen Bonus extra. Die Politiker denken einfach nicht.
senf-dazuam 17.07.2018 | 13:35
In 2018 endet die Zurechnungszeit mit 62/03. In 2019 endet die Zurechnungszeit mit 65/08. Macht drei Jahre und fünf Monate oder 41 Monate. Bei einer Bewertung mit 1,0 EP kommen wir auf 3,4153 EP. Macht beim högschd aktuellen Rentenwert von 32,03 Euro einen Betrag von 109,39 Euro, der allerdings auch wieder um bis zu 10,8 % gemindert werden kann ... auf dann 97,58 Euro.
VersAmtam 17.07.2018 | 15:46
So wie es es rechnen würde käme ich auf ein Plus von ebenfalls 38 Monaten Zurechnungszeit in 2019 (im Vergleich zur jetzigen Rechtslage) und einem Mehr an Rentenanwartschaft von rd. 90 € für den Durchschnittsrechner und von rd. 175 € für den BBG Verdiener. Beachtlich meint jedenfalls meinereiner
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