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Experten-Antwort

Auswirkung Erwerbsminderungsrente auf Altersrente

von Norbert K.19.11.2010 | 00:15
7643 Ansichten
2 Antworten

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Welche Auswirkung hat eine Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente? Wird die Altersrente gekürzt, wenn Erwerbsminderungsrente in Anspruch genommen wird? Ich bin Jahrgang 1956, für mich zieht also noch die alte Form der Erwerbsminderungsrente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Entgeltpunkte, die bereits Grundlage für die vorangegangene Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) waren, werden auch bei der Berechnung der Altersrente mit dem Abschlag, der sich aus der EM-Rente ergibt, belastet.

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1 Antworten

ahaam 19.11.2010 | 08:32
Zunächst ist mir unklar, was Sie mit alter Form der EM-Rente meinen; aufgrund Ihres Jahrgangs kann allenfalls die teilweise EM wegen BU noch als extra in Betracht kommen?! Der Reihe nach: wenn Sie vor dem 63.Lj. eine EM-Rente beziehen (volleEM, teilw.EM oder teilw.EM bei BU), dann werden die betroffenen Entgeltpunkte mit einem Abschlag von bis zu 10.8% belegt. Dieser Abschlag bleibt bei einem nahtlosen Übergang in eine Altersrente für die bereits betroffenen Entgeltpunkte auch bestehen - die Bezugszeit der EM-Rente wird, soweit noch als Zurechnungszeit von Bedeutung, dann Anrechnungszeit in der Altersrente. Nur wenn Sie von 60 - 63 KEINE Rente beziehen (wundersame Genesung und entsprechendes Erwerbseinkommen), dann würde der Abschlag aus der EM-Rente wieder verschwinden (wie realistisch der Gedanke ist sei mal dahin gestellt...!).
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