1. Entgeltpunkte für Beitragszeiten werden ermittelt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage (dies ist das jährlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt) durch das Durchschnittsentgelt für dasselbe Kalenderjahr geteilt wird.
2. Sie müßten also Ihr Jahreseinkommen unter Berücksichtigung der Geahltserhöhung ermitteln. Dieses Einkommen ist dann durch das letzte bekannte Durchschnittsentgelt zu teilen. Das Ergebnis sind dann die Entgeltpunkte aus einem Kalenderjahr. Diese Entgeltpunkte sind mit dem z.Zt. aktuellen Rentenwert von 27,20 Euro zu multiplizieren. Das Ergebnis ist der monatlich zustehende Rentenbetrag aus einem Erwerbsjahr.