Die jetzt attestierte Schwerbehinderung hat keinen Einfluss auf den Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente. Bei einem Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen bleibt es auch beim Abschlag der Erwerbsminderungsrente. Fordern Sie beim Rententräger eine Probeberechnung für die Altersrente wegen Schwerbehinderung an, dann können Sie konkret entscheiden.