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Experten-Antwort

Auswirkung von SV-pflichtigen Nebenjobs während des Studiums

von Jochen10.11.2018 | 17:37
339 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, im Rahmen meiner Kontenklärung habe ich ein Formular erhalten in dem ich Zeitaufwände für Studium und Beschäftigung angeben soll. Nach etwas Recherche habe ich gelernt, dass Zeiten der schulischen Ausbildung neben einer versicherten Beschäftigung grundsätzlich nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn der Zeitaufwand für die schulische Ausbildung im Vergleich mit dem Zeitaufwand für die versicherte Beschäftigung überwogen hat. Aber was sind die Auswirkungen auf Rentenpunkte und Anrechnungszeiten? In Monaten wo ich mehr Zeit für das Studium aufgewendet habe als für meine Beschäftigung wird die Ausbildungszeit angerechnet. Was ist aber mit den in diesem Zeitraum eingezahlten RV-Beiträgen aus der Tätigkeit? Werden die dann nicht gezählt? Wenn ich umgekehrt in den Semesterferien mehr gearbeitet habe als Zeit fürs Studium aufgewendet habe werden mir die Einzahlungen in die RV angerechnet. Welche Zeit wird dann angerechnet? Wäre super wenn jemand mal Licht in mein Dunkel bringen könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

die Pflichtbeitragszeit für die Beschäftigung wird immer angerechnet.

Eine Anrechnungszeit wegen Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung kann ZUSÄTZLICH zu der Pflichtbeitragszeit jedoch nur dann angerechnet werden, wenn der zeitliche Aufwand für die Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung größer war als der zeitliche Aufwand für die Beschäftigung.

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1 Antworten

W*lfgangam 10.11.2018 | 18:06
Hallo Jochen, der Zeitaufwand in den Semesterferien für den Ausbildungsaufwand ist nicht relevant. Die Anfrage zielt auf den sonst für das Studium erforderlichen Zeitaufwand ab, um den aus der Beschäftigung damit zu vergleichen. Machen Sie dazu wahrheitsgemäße/schlüssige Angaben - die Pflichtbeitragszeit aus der Beschäftigung hat grundsätzlich einen höheren Stellenwert, als nur eine Anrechnungszeit ohne Bewertung. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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