Hallo Jochen,
die Pflichtbeitragszeit für die Beschäftigung wird immer angerechnet.
Eine Anrechnungszeit wegen Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung kann ZUSÄTZLICH zu der Pflichtbeitragszeit jedoch nur dann angerechnet werden, wenn der zeitliche Aufwand für die Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung größer war als der zeitliche Aufwand für die Beschäftigung.