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Experten-Antwort

Auswirkungen

von Hannes13.11.2017 | 09:39
561 Ansichten
4 Antworten

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Guten Morgen, wenn man volle EMR bekommt, ist es da sinnvoll, einen Bundesfreiwilligendienst abzuleisten? Es soll 18 Monate dauern, 7 Stunden am Tag bei 5 Tagen die Woche und das Entgelt beträgt 200 Euro( mit allen Geldwerten Vorteilen sind es 458,60 Euro). Gibt es da leistungsrechtliche Probleme oder nicht? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht, solange wegen Krankheit oder Behinderung eine rentenrechtlich relevante Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt. Die Rentenversicherungsträger sind jedoch verpflichtet, bei konkreten Anlässen nachzuprüfen, ob die Voraussetzungen für den Bezug der Rente noch gegeben sind. Liegen die Voraussetzungen für den Bezug der Rente aufgrund einer Änderung in den Verhältnissen nicht mehr vor, ist der Bescheid aufzuheben (§ 48 SGB X). Auch der Bundesfreiwilligendienst steht einem Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung grundsätzlich nicht entgegen. Die Aufnahme dieses Dienstes nimmt der zuständige Rentenversicherungsträger jedoch regelmäßig zum Anlass, die bisherige Leistungsfähigkeit zu überprüfen.

Freiwilligendienstleistende erhalten für ihre Tätigkeit bestimmte Geld- und Sachleistungen. Dabei handelt es sich um ein angemessenes steuerfreies Taschengeld sowie um unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder entsprechende Geldersatzleistung. Diese Leistungen sind grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit als Hinzuverdienst zu berücksichtigen. Liegt für Arbeitskleidung oder eine entsprechende Geldersatzleistung jedoch Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 31 ESTG vor, handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.

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3 Antworten

Kleinam 13.11.2017 | 10:07
Was heißt schon anstrengend. Für Sie doch kein Problem. Ihnen traue ich das zu. Nicht weitersagen. Viel Spaß bei der Arbeit.
Hannesam 13.11.2017 | 09:41
Die Tätigkeit ist Grundstückpflege bei der Kirche mit allem was dazu gehört, also schon anstrengende Arbeit.
senf-dazuam 13.11.2017 | 11:35
Im Rentenbescheid wird wohl drinstehen, dass Sie volle EM-REnte erhalten, da Sie weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten können. Wenn Sie das Gegenteil beweisen, wird der Status EM wohl wegfallen. Andernfalls kann es sein, dass Sie die Arbeit auf Kosten Ihrer Restgesundheit leisten ...
Deutsche Rentenversicherung
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