Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDen Ausführungen der Vorredner, insbesondere H ist zuzustimmen.
Ohne konkretere Angaben kann keine nähere Auskunft erteilt werden. Es sind zu viele Fragen offen (in welchen Staaten wurden Zeiten zurückgelegt? Welche Staatsangehörigkeit hat der Berechtigte? In welchem Staat wohnt der Berechtigte? Besteht FRG-Berechtigung? usw.)
Die betreffenden Person sollte sich bezüglich einer individuellen Auskunft an eine Auskunfts- und Beratungsstelle wenden bzw. wenn sie im Ausland wohnt, direkt an den (oder die) zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger.
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