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Auswirkungen der Uni-Zeit

von Jasmine N.27.10.2018 | 11:27
82 Ansichten
6 Antworten

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Als ich meinem Schwager sagte, dass seine Uni-Zeit bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente mit null EP bewertet wird und somit verlorene Jahre sind widersprach er mir. Er ist der Meinung, dass die Uni-Zeit einen positiven Effekt hat weil diese Jahre für die Durchschnittsberechnung komplett ausgeklammert sind und somit der Durchschnitt erhöht wird. Wer hat hier recht?

6 Antworten

Schnorscham 27.10.2018 | 11:58
Sie auf jeden Fall nicht.
chiam 27.10.2018 | 14:50
Beides ist nicht falsch. Die Zeit der Schul- und Hochschulausbildung (bis zu acht Jahre ab Alter 17) wird in der Tat als Anrechnungszeit aus der Berechnung des Gesamtleistungswerts ausgeklammert. Somit fällt dieser höher aus als wenn jemand die gleiche Zeit nicht studiert, sondern Urlaub gemacht hätte. Andererseits wird die Zeit des Studiums selbst nicht bewertet, anders als manche andere Anrechnungszeiten.
W*lfgangam 27.10.2018 | 20:06
Zitat von chi anzeigenausblenden
Ergänzend: Wobei der 1. Schritt der Gesamtleistungsbewertung aus vollwertigen Beiträgen wohl eher zu dem Ergebnis führen wird, dass die schulischen Ausbildungen bei hernach guten/Ausbildungsbedingten SV-Einkünften doch nutzlos ist, wenn der 2. Schritt der Gesamtleistungsbewertung folgt/Vergleichswert ermittelt wird :-) Gruß w.
-am 29.10.2018 | 09:16
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Hallo Jasmine N., es ist richtig, dass die Hochschulausbildung nicht mit Entgeltpunkten bewertet wird. Es ist aber auch richtig, dass sie indirekt positive Auswirkungen auf die Rentenberechnung haben kann. Diese positive Auswirkung kommt allerdings nur dann zum Tragen, wenn Ihr Schwager neben der beitragsfreien Zeit der Hochschulausbildung noch andere beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten in seinem Versicherungskonto hat, die mit dem sogenannten Gesamtleistungswert zu bewerten sind. Bei der Berechnung des Gesamtleistungswertes hat die Zeit der Hochschulausbildung (im Umfang von bis zu 8 Jahren) gegenüber einer ansonsten bestehenden Lücke positive Auswirkungen. Hallo W*lfgang, ich denke, Sie haben da etwas durcheinander gebracht. Der erste Schritt der Gesamtleistungsbewertung, die sogenannte Grundbewertung, erfolgt nicht aus vollwertigen Beiträgen, sondern aus ALLEN Beiträgen. Erst im zweiten Schritt, bei der Vergleichsbewertung, erfolgt die Berechnung ausschließlich aus vollwertigen Beiträgen. Ungeachtet dessen spielt es keine Rolle, ob wir uns in der Grundbewertung oder in der Vergleichsbewertung befinden, da die Zeiten einer Hochschulausbildung in der Regel beitragsfreie Zeiten sind, die bei der Grundbewertung und bei der Vergleichsbewertung gleichermaßen vom belegungsfähigen Gesamtzeitraum abzusetzen sind.
W*lfgangam 29.10.2018 | 20:53
Zitat von - anzeigenausblenden
Okay, da habe ich was verwechsbuxelt - auch wenn das im Ergebnis gleich sein wird ...trotzdem, mal eine konkret nachvollziehbare Aussage vom Experten-Team, mit der auch in die RV-Berechnung tiefer in die Gesamtleistungsbewertung Einsteigende das nachvollziehen können! :-) Gruß w.
Kaiseram 30.10.2018 | 05:35
Erst im zweiten Schritt, bei der Vergleichsbewertung, erfolgt die Berechnung ausschließlich aus vollwertigen Beiträgen.
Okay, da habe ich was verwechsbuxelt - auch wenn das im Ergebnis gleich sein wird ...trotzdem, mal eine konkret nachvollziehbare Aussage vom Experten-Team, mit der auch in die RV-Berechnung tiefer in die Gesamtleistungsbewertung Einsteigende das nachvollziehen können! :-) Gruß w.
Gut dass Du zufrieden bist, auch wenn es niemanden interessiert. Du solltest Dich nicht so wichtig nehmen.
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