Guten Morgen Edith,
durch den Versorgungsausgleich verlieren Sie keine rentenrechtlichen Zeiten. Wie „vielleicht“ aber bereits erläutert hat, werden nicht alle rentenrechtlichen Zeiten auch als Grundrentenzeiten berücksichtigt. So werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Arbeitslosenhilfe, Zeiten eines Minijobs ohne eigene Beitragsleistung des Versicherten, freiwillige Beitragszeiten und Zeiten mit Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben nicht berücksichtigt.