In Anbetracht des Alters würde ich davon ausgehen, dass noch circa ¼ bis 1/3 des Erwerbslebens vor Ihnen liegt. In dieser Zeit würde der Fortschritt bei den weiteren Rentenanwartschaften nur noch bei circa ¾ der bisherigen Zuwächse liegen, außerdem würde sich aufgrund eines reduzierten Gesamtleistungswertes eine geringere Erwerbsminderungsrentenanwartschaft ergeben.
Meistens.
Da die oben getroffenen Aussagen ohne Kenntnis Ihres Gehalts nicht ohne weiteres konkretisiert werden können, empfehle ich Ihnen die Vorsprache in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung
Sollte die Reduzierung der Arbeitszeit mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zusammenhängen, empfehle ich Ihnen, die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente zu prüfen (insbesondere was den Fortbestand des Arbeitsvertrages betrifft, wenn die Rente gewährt würde).
Sollte die Reduzierung der Arbeitszeit mit der Pflege naher Angehöriger zusammenhängen, würde die Pflegekasse für die Pflegeperson Rentenbeiträge zahlen, die den Verlust in etwa ausgleichen. Natürlich nur dann, wenn der Pflegeumfang mit mindestens 14 Stunden in der Woche festgestellt ist und mindestens die Pflegestufe I anerkannt wird.