Hallo, Ursula,
zunächst wollen wir Sie erst einmal beruhigen. Wir können Ihnen Ihre Ängste nicht nehmen, aber darum bitten, dass sie die Fragestellung und Antworten rational betrachten.
Grds. wurde Ihre EMR unbefristet bis zum Beginn der Regelaltersrente gewährt. Sollte sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand keine positive Veränderung einstellen und dies bei einer Überprüfung bescheinigt werden, wird es zu keinerlei Veränderungen in der Zukunft kommen.
Sollten Sie jedoch – wie in der Fragestellung angenommen – widererwartend arbeitslos werden, weil sich der gesundheitliche Zustand der Art verbessert hätt und Sie daher keine Rente mehr bekämen, hätte dies auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der Altersrente. Welche Veränderungen dies zur Folge hätte kann nur schwer beantwortet werden, es wäre reine Spekulation, da die näheren Angaben zur Berechnung Ihrer Altersrente hier nicht vorliegen. Wie „Senf-dazu“ bereits erläutert hat, ist es so, dass auch die Rentenbezugszeit mit in die Berechnung der Altersrente einfließt und somit keine Lücke entsteht. Nutzen Sie doch die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Dort können Sie ggfs. auch berechnen lassen, ob es zu Veränderungen in der Rentenhöhe ab Beginn einer Altersrente kommt.