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Experten-Antwort

Auswirkungen von Zeiten des EMR Bezuges und Arbeitslosigkeit auf Altersrente

von Ursula15.07.2019 | 16:49
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Ich bekomme eine unbefristete Rente. Das Ganze jetzt seit 4 Jahren. Die EMR war gleich beim Erstantrag unbefristet bewilligt wurden. Bis zur regulären Altersgrenze sind es aber noch 12 Jahre. Da auch unbefristete Renten immer mal wieder überprüft werden, ist ein Rentenentzug ja theoretisch und evt. auch praktisch jederzeit denkbar. Ich würde gern wissen, wie es sich dann mit den Jahren des EMR- Bezuges verhält. Man hat ja in dieser Zeit keine Beiträge einzahlen können. Das Ganze hätte wohl dann ziemlich fatale Auswirkungen auf die Altersrente, die bei mir auch nach letzter Renteninformation (vor Ausbruch der Erkrankungen und dem Eintreten der EMR)ohnehin relativ gering ist. Und wenn man dann in den Allgemeinen Arbeitsmakarkt mit bsp. Ü 60 und der langen Pause und der deutlich reduzierten Belastbarkeit nicht mehr reinkommt, hat man keine Zeiten mehr, die die Alterrente noch mit beeinflussen. Ich vermute, dass dies so ist. Und muss halt lernen, mit den Ängsten umzugehen, die mit dieser gedanklichen Option möglich ist. Ich wollte aber gern noch mal fragen, ob es wirklich so wie geschrieben ist. Also dass Zeiten des EMR Bezuges und einer gegebenfalls nachfolgenden Zeit der Arbeitslosigkeit (ALG 2) damit verbunden sind, dass für die Höhe der Altersrente diese Zeiten nicht mit einfließen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Ursula,

zunächst wollen wir Sie erst einmal beruhigen. Wir können Ihnen Ihre Ängste nicht nehmen, aber darum bitten, dass sie die Fragestellung und Antworten rational betrachten.

Grds. wurde Ihre EMR unbefristet bis zum Beginn der Regelaltersrente gewährt. Sollte sich an Ihrem gesundheitlichen Zustand keine positive Veränderung einstellen und dies bei einer Überprüfung bescheinigt werden, wird es zu keinerlei Veränderungen in der Zukunft kommen.

Sollten Sie jedoch – wie in der Fragestellung angenommen – widererwartend arbeitslos werden, weil sich der gesundheitliche Zustand der Art verbessert hätt und Sie daher keine Rente mehr bekämen, hätte dies auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der Altersrente. Welche Veränderungen dies zur Folge hätte kann nur schwer beantwortet werden, es wäre reine Spekulation, da die näheren Angaben zur Berechnung Ihrer Altersrente hier nicht vorliegen. Wie „Senf-dazu“ bereits erläutert hat, ist es so, dass auch die Rentenbezugszeit mit in die Berechnung der Altersrente einfließt und somit keine Lücke entsteht. Nutzen Sie doch die Möglichkeit eines persönlichen Beratungsgespräches in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe. Dort können Sie ggfs. auch berechnen lassen, ob es zu Veränderungen in der Rentenhöhe ab Beginn einer Altersrente kommt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 15.07.2019 | 16:56
Für die EM-Rente wurde eine Zurechnungszeit ermittelt und diesen Monaten der Gesamtleistungswert zugewiesen. Für die Altersrente werden diese Rentenbezugsmonate ebenfalls mit dem dann berechneten Gesamtleistungswert bewertet. Sie stellen also keine Lücke dar. Als EM-Rentnerin haben Sie vermutlich keine Renteninformation mehr erhalten, meist bleibt es aber in etwa beim Zahlbetrag, nurt der Name ändert sich. Es sei denn, nach der Zurechnungszeit kommen weitere Beiträge hinzu.
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