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Experten-Antwort

Auszahlung ?!

von Endlich Rentner12.10.2022 | 16:38
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3 Antworten

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....eine Frage: Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt im Januar2022. Im Widerspruch wurde nun Rückwirkend ab Februar unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Wie lange dauert es nun bis die DRV Bund mit der Krankenkasse verrechnet hat und ich meine erste Rente auf dem Konto habe? Ich bin nämlich nun - bis zur ersten Zahlung- mittelos

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Endlich Rentner,

wir schließen uns der Antwort von "Aussage" an.

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2 Antworten

Abschlägeam 12.10.2022 | 16:56
Hallo Endlich Rentner, eine Nachzahlung wird so lange eingehalten, bis der 'in Vorleistung gegangene' Leistungsträger (Krankenkasse) die Erstattungsansprüche beziffert hat und dieser Betrag dann von Ihrer rückwirkenden Rente erstattet werden kann. Sofern das Krankengeld höher war als die EM-Rente, müssen Sie eine Differenz nicht erstatten. Ein Nachzahlungsanspruch für Sie entsteht also nur noch, wenn das KG geringer war als Ihre bewilligte Rente. Ab Datum Rentenbescheid steht Ihnen dann die Rente komplett zu (es wird tagesgenau verrechnet). Ab welchem Monat dann die erste Rente 'laufend' ausbezahlt wird, müsste ebenfalls in dem Bescheid ersichtlich sein. Die Auszahlung der Rente erfolgt jeweils zum Monatsende. Wenn Sie in dieser Zwischenzeit mittellos sind, sollten Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) wenden. Dort wird dann geprüft, ob Sie (ggfs. in Form eines Darlehns) Anspruch auf Unterstützung haben. Viel Erfolg und alles Gute!
Endlich Rentneram 12.10.2022 | 17:24
....eine Frage: Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt im Januar2022. Im Widerspruch wurde nun Rückwirkend ab Februar unbefristete volle Erwerbsminderungsrente bewilligt. Wie lange dauert es nun bis die DRV Bund mit der Krankenkasse verrechnet hat und ich meine erste Rente auf dem Konto habe? Ich bin nämlich nun - bis zur ersten Zahlung- mittelos
Hallo Endlich Rentner, eine Nachzahlung wird so lange eingehalten, bis der 'in Vorleistung gegangene' Leistungsträger (Krankenkasse) die Erstattungsansprüche beziffert hat und dieser Betrag dann von Ihrer rückwirkenden Rente erstattet werden kann. Sofern das Krankengeld höher war als die EM-Rente, müssen Sie eine Differenz nicht erstatten. Ein Nachzahlungsanspruch für Sie entsteht also nur noch, wenn das KG geringer war als Ihre bewilligte Rente. Ab Datum Rentenbescheid steht Ihnen dann die Rente komplett zu (es wird tagesgenau verrechnet). Ab welchem Monat dann die erste Rente 'laufend' ausbezahlt wird, müsste ebenfalls in dem Bescheid ersichtlich sein. Die Auszahlung der Rente erfolgt jeweils zum Monatsende. Wenn Sie in dieser Zwischenzeit mittellos sind, sollten Sie sich mit den entsprechenden Unterlagen an das Amt für Grundsicherung (Sozialamt) wenden. Dort wird dann geprüft, ob Sie (ggfs. in Form eines Darlehns) Anspruch auf Unterstützung haben. Viel Erfolg und alles Gute!
Alles klar, danke! Der Bescheid wurde wohl am 28.09.2022 erstellt und ist bis jetzt noch nicht in der Post.....habe gerade mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung telefoniert. Die KK hat den Betrag bereits geltend gemacht bei der Rente, das sehe ich anhand des Bescheid von der KK (Aufhebung).
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