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Auszahlung auf ein fremdes Konto

von Frank Weber06.12.2016 | 19:50
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, derzeit befinde ich mich in Kur. Der behandelnde Arzt hat angekündigt, dass ich direkt anschließend mit grosser Wahrscheinlichkeit in Rente geschickt werde. Er wundert sich außerdem, dass mein Antrag im letzten Jahr abgelehnt wurde und mir u.U. dafür eine Ausgleichszahlung zusteht. Meine Frage: bei meiner Hausbank habe ich noch ein offenes Darlehen. Ich befürchte deshalb, dass diese bei einem größeren Zahlungseingang eine Auszahlung verweigert bzw. einen Teilbetrag einbehält. Spricht etwas dagegen, die Ausgleichszahlung auf das Konto eines Angehörigen überweisen zu lassen?

14 Antworten

Maier IIam 06.12.2016 | 19:58
Das nennt man Betrug und wird ein Schuss ins Knie. Außerdem unterschreibt ein Kontoinhaber bei der Eröffnung des Kontos, dass er das Konto auf eigene Rechnung führt. Das kann dazu führen, das dem Angehörigen das Konto gekündigt wird.
Friedhelmam 06.12.2016 | 20:06
Der Arzt sollte sich nicht wundern, sondern ganz einfach SEINEN Job machen. Ob jemand rentenberechtigt ist oder nicht, entscheiden ander Fachleute. Es bleibt Ihnen überlassen, auf welches Konto eventuell zustehende Renten überwiesen werden. Allerdings würden anständige Leute unverzüglich ihre Schulden abtragen, anstatt nach Tricks zu suchen, wie sie ihre Gläubiger austricksen können. Die hohe Zahl an Privatinsolvenzen ist übrigens schuld daran, dass es für ehrliche Geringverdiener immer schwieriger bis unmöglich geworden ist, Ratenkredite zu bekommen. Deshalb habe ich für Zechpreller kein Verständnis......
W*lfgangam 06.12.2016 | 21:56
Hallo Frank Weber, Vordruck ausfüllen/bestätigen lassen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… und eine etwaige Rentenzahlung sowie Nachzahlung läuft auf das Konto einer Vertrauensperson ...bis Sie es wieder ändern. Was der Arzt mit 'Ausgleichszahlung' meinte, ist mir allerdings schleierhaft. Sofern Sie Arbeitsentgelt und/oder seit letztem Jahr andere/hörere Sozialleistungen erhalten haben, gibt es auch keine Nachzahlung. Und ob die Meinung des Arztes zutrifft, dass Sie anschließend in Rente gehen ...hat 'Gewicht', aber mit solchen Aussagen sind schon andere vor der 'Ziellinie' umgefallen ;-) Gruß w.
Konrad Schießlam 06.12.2016 | 22:31
Das Geld wird auf den Namen des Berechtigten angewiesen, die Bank wird deshalb mangels Übereinstimmung der Indentität die Buchung ablehnen. Die Bemerkung, die Bank wird das Konto auflösen sticht nicht, Hauptsache der Begünstige kommt zu seinem Geld. MfG.
W*lfgangam 06.12.2016 | 23:18
Zitat von Konrad Schießl anzeigenausblenden
ach ...ich dachte, die Überweisung geht auf den Namen des Kontoinhabers bzw. reichen allein die richtigen Bankdaten/IBAN für Gutschriften ...der (Renten)Berechtigte steht nicht mal im Verwendungszweck. Schon komisch, dass dieser Weg einfach so seit Jahrzehnten funktioniert/praktiziere ich gelegentlich - oder hat die DRV einfach nur einen 'Spaßvordruck' dafür aufgelegt/um Sie zu 'ärgern'? ;-) Gruß w.
Taxmanam 07.12.2016 | 07:44
Habe genug Lehrgeld für die Erkenntnis zahlen müssen, dass die Bank überhaupt nichts prüft!
Taxmanam 07.12.2016 | 07:43
Habe genug Lehrgeld für die Erkenntnis zahlen müssen, dass die Bank überhaupt nichts prüft!
Friedhelmam 07.12.2016 | 11:52
Seit Einführung der IBAN sind die Banken tatsächlich nicht mehr dazu verpflichtet Überweisungen auf Plausibilität zu überprüfen. Deshalb sollte man besser mehrfach kontrollieren, ob man die richtigen Zahlen eingesetzt hat, BEVOR man die Überweisung abschickt. Die Banken für seine eigene Dummheit verantwortlich zu machen, ist etwas zu einfach!
Bertam 07.12.2016 | 13:03
Seit einführung von IBAN ist es vollkommen egal was in der Zeile für den Empfänger steht. Da kann auch "Donald Duck" stehen. Nur noch die IBAN muß korrekt sein.
Konrad Schießlam 08.12.2016 | 11:28
So ist es eben nicht. die IBAN ist mit dem Namen verschlüsselt. Wird ein anderer Name, nicht zu IBAN passend wird der Betrag wieder zurücküberwiesen Der Auftraggeber überweist an den Berechtigten mit der IBAN des Kontoinhabers, das geht natürlich nicht.. Vermerke unterhalb haben mit der Spalte IBAN und Kontobezeichnung nichts zu tun. Wäre es ohne Weiteres möglich, dass IBAN und Name des Kontoinhabers unterschiedlich sind, bekäme der Gerichtsvollzieher niemals pfändbare Beträge. MfG.
Schießl Konradam 01.01.2017 | 19:06
Am Freitag , 30.12.16 erst aus dem Krankenhaus entlasten, konnte ich und den 580 E-mal auch die Antwort von "Schorsch" lesen. Haarsträubend was zum Thema alles erzählt wird. Deshalb nochmals, es geht einfach nicht, dass ein Auftraggeber Geld für Konrad Schiessl einfach auf den Namen von "Rentenlux Wolfgang " anweist. Passt der Name nicht zu der angegeben Kontonummer, ist die Gutschrift technisch-wegen fehlender Identität- gerade seit IBAN nicht möglich . Will mit dieser Aussage nach 44 Bankjahren nicht protzen, habe jedoch eine bestimme Erfahrung in solchen Dingen angeeignet. Ganz nebenbei, Professoren des Faches und viele Politiker erklären noch immer, bei Mütterrente - vor 1992 Geborene- werden nunmehr 2 EP. gewährt, für nach 1992 Geborene 3 EP. Pustekuchen , für ab 1992 Geborene sind werden 3 EP. angerechnet, es wird ja wohl in 1992 Geborene gegeben haben, immerhin, in West sind dies derzeit 30,45 Euro Brutto. MfG.
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