Hallo Clara,
leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben zu Ansprüchen aus ihrer betrieblichen Vorsorge. Diese Angelegenheit können Sie nur mit Ihrem Anbieter klären.
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Hallo Clara,
leider können wir in diesem Forum keine Stellungnahme abgeben zu Ansprüchen aus ihrer betrieblichen Vorsorge. Diese Angelegenheit können Sie nur mit Ihrem Anbieter klären.
Mit einfachen Worten: Sehen Sie in Ihren Vertrag. Da steht die Antwort zu Ihrer Frage!Hallo, ich beziehe seit 2 Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Diese wurde jetzt für 3 weitere Jahre bewilligt. Ich habe als betriebliche Altersvorsorge vor ca. 10 Jahren eine Matallrente abgeschlossen. Diese habe ich nach meiner Kündigung beitragsfrei stellen lassen. Kann ich daraus jetzt schon wegen der Erwerbsminderung eine Rente beziehen? Oder kann ich diese Metallrente kündigen und mir die angesparte Summe auszahlen lassen? Die Versicherung sagt dass wäre nicht möglich, da dies für die Altersvorsorge wäre. Da ich nicht mehr arbeiten gehen werde könnte ich die Rentenzahlung oder die Auszahlung gut gebrauchen. Ich habe auch schon mehrfach gelesen dass dies möglich wäre. Verweigert mir eine Versicherung dies zu Unrecht?Die Metallrente sichert auch bei Erwerbsminderung ab. Allerdings nur dann, wenn die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Haben Sie das nicht, leistet die Versicherung nicht bei Invalidität, sondern nur später im Alter.
So ist es. Nennt sich "Metall EMI" und wer hat, der hat oder man geht leider leer aus!Die Metallrente sichert auch bei Erwerbsminderung ab. Allerdings nur dann, wenn die entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Haben Sie das nicht, leistet die Versicherung nicht bei Invalidität, sondern nur später im Alter.Mit einfachen Worten: Sehen Sie in Ihren Vertrag. Da steht die Antwort zu Ihrer Frage!
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