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Experten-Antwort

Auszahlung der Rentner-Energiepauschale

von Ruhrs10.03.2023 | 12:15
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe noch bis November über meinen Rentenbeginn im Oktober 2022 gearbeitet. Mit Steuerabzug erhielt ich rd. 150 Euro Energiepauschale als Arbeitnehmerin. So, wie ich las, stehen mit bei meiner kleinen Rente noch eine Renten-Energiepauschale zu. Diese wurde mir bis heute (03.2023) nicht ausgezahlt. Woran liegt das? Was mache ich, um sie zu erhalten - und wieviel Steuern gehen davon noch ab - bei einer Rente von ca. 1300 + 124 Euro Betriebsrente netto? Danke schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ruhrs,

die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende ist keine Leistung der Rentenversicherung, sondern eine einmalige Geldleistung des Bundes, die in dessen Auftrag durch die Zahlstellen der Rentenversicherung ausgezahlt wird.

Der Überweisungstermin für die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende war der 7. Dezember 2022. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, ist Überweisungstermin der 6. Januar 2023. Auf dem Kontoauszug ist als Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ angegeben.

Wenn Sie die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten haben und Anspruch haben, können Sie die Auszahlung vom 9. Januar bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen.

Weitere Informationen hierzu (Verfahren, Antrag, etc.) finden Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/Energiepreispauschale_info.html

Darüber hinaus steht Ihnen unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/energiepreispauschale/energiepreispauschale_liste.html#122534b1-74af-4681-b916-ddec6d042e78

ein FAQ zu den am häufigsten gestellten fragen zur Energiepreispauschale zur Verfügung.

Zu darüber hinaus gehenden steuerrechtlichen Fragen muss ich Sie leider an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider möglich, Fragen zum Steuerrecht zu beantworten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

....am 10.03.2023 | 12:26
An­trag auf Ener­gie­preis­pau­scha­le stel­len https://www.kbs.de/SharedDocs/Presse/Pressemitteilungen/RV/2023/…
Minaam 10.03.2023 | 13:20
Wenn sie wirklich schon seit Oktober Rente bezogen haben, kontrollieren Sie bitte Ihre Kontoauszüge, ob sie die 300 € wirklich nicht Mitte Dezember oder Anfang Januar erhalten haben. Die kamen unabhängig von der Rente. Es mussten schon über 2000 Anträge abgelehnt werden, weil die Rentner die Zahlung übersehen haben. Anderenfalls googeln Sie nach Formular R7300 und stellen Sie den Antrag.
Steuerexperteam 10.03.2023 | 13:22
Die Höhe der Steuer kann Ihnen niemand beantworten und Sie müssen auf jeden Fall für 2022 eine Steuererklärung abgeben, sie haben nämlich Arbeitslohn und Rente bezogen.
Ruhrsam 10.03.2023 | 16:33
Danke an Alle - das hat schon sehr geholfen ;)!!!!
Deutsche Rentenversicherung
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