Hallo Ruhrs,
die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende ist keine Leistung der Rentenversicherung, sondern eine einmalige Geldleistung des Bundes, die in dessen Auftrag durch die Zahlstellen der Rentenversicherung ausgezahlt wird.
Der Überweisungstermin für die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende war der 7. Dezember 2022. In Ausnahmefällen, in denen die Auszahlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich war, ist Überweisungstermin der 6. Januar 2023. Auf dem Kontoauszug ist als Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ angegeben.
Wenn Sie die Energiepreispauschale bis zum 9. Januar 2023 nicht erhalten haben und Anspruch haben, können Sie die Auszahlung vom 9. Januar bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantragen.
Weitere Informationen hierzu (Verfahren, Antrag, etc.) finden Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2022/energiepreispauschale/Energiepreispauschale_info.html
Darüber hinaus steht Ihnen unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/energiepreispauschale/energiepreispauschale_liste.html#122534b1-74af-4681-b916-ddec6d042e78
ein FAQ zu den am häufigsten gestellten fragen zur Energiepreispauschale zur Verfügung.
Zu darüber hinaus gehenden steuerrechtlichen Fragen muss ich Sie leider an Ihr zuständiges Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein verweisen. Im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung ist es uns leider möglich, Fragen zum Steuerrecht zu beantworten.