Eine Witwenrentenabfindung ist immer noch möglich. Sie beträgt grdsl. den 24-fachen Monatsbetrag. Dem Vorschlag von " -_-" aber bitte nicht folgen, da es sich nicht um eine Änderung in den Zahlungsbedingung handelt, sondern um einen neuen Antrag auf "Rentenabfindung". Also bitte, ggfs. formlos unter Beifügung der Heiratsurkunde einen Antrag an den Rentenversicherungsträger direkt senden oder bei einer A.u.B.-Stelle vorsprechen und den Antrag aufnehmen lassen.
Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.