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Experten-Antwort

Auszahlung des Sterbevierteljahr bei P-Konto

von Ratlos09.08.2024 | 13:06
757 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, nach dem Tod meines Schwiegervaters wurde für meine Schwiegermutter die Vorschusszahlung zum Sterbevierteljahr beantragt. Die Zahlung ging zurück, da sie an das Konto des Verstorbenen ging und dieses bereits aufgelöst wurde. Die Schwiegermutter hat ein P-Konto mit 5-stelliger Pfändung darauf, sodass ihr alles über 1500 € Guthaben sofort gepfändet werden würde. Sie braucht das Geld aber für Miete, Strom, Essen und den Beitrag zur privaten Krankenkasse für den Zeitraum von 3 Monaten. Scheinbar ist gesetzlich vorgeschrieben, das diese 3 Monate als Einmalzahlung überwiesen werden. Wie verfährt man in solch einem speziellen Fall sinnvoll?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

da die Einmalzahlung ja nicht nur für einen sondern für 3 Monate gilt, können Sie sich ein Schreiben von der Rentenversicherung erstellen lassen, mit dem der Freibetrag auf dem P Konto entsprechend erhöht wird. mit dem Schreiben gehen Sie dann zur Bank die die Erhöhung umsetzt. Das Schreiben könnnen Sie sich entweder schriftlich bei der Rentenversicherung anfordern, oder Sie gehen zu einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Über folgenden Link können Sie die nächste Beratngsstelle für Sie suchen:

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

--^--am 09.08.2024 | 13:09
In der privaten Krankenkasse sein und ein P-Konto mit 5-stelliger Pfändung haben!
Keine Schuldnerberatung!am 09.08.2024 | 13:11
Dies ist ein Forum der Rentenversicherung und nicht die Finanzberatung!🤦‍♂️ Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle!
Wam 09.08.2024 | 13:14
Ist die Witwenrente pfändbar oder nicht? – Infos für Hinterbliebene https://www.privatinsolvenz.net/witwenrente-pfaendbar/ Sterbevierteljahr - 3-monatige Rente auf Konto der hinterbliebenen Ehefrau https://www.rechtspflegerforum.de/forum/index.php?thread/85709-s…
Ratlosam 09.08.2024 | 13:15
Leider gibt es viele -oft sogar hilfebedürftige- Menschen, die aus der PKK nicht mehr herauskommen. Einige von ihnen sind sogar in Notfalltarife eingestuft, die nur in akuten und lebensbedrohlichen Fällen eine Leistung erbringen.
Du meine Güteam 09.08.2024 | 13:55
Falsches Forum
Ja undam 09.08.2024 | 14:52
Ja und? Wer sich aus der Solidargemeinschaft in die Private Krankenversicherung verabschiedet hat, weil das ja vermeintlich so viel besser und günstiger war, der soll jetzt auch die Konsequenzen tragen, wenn es doch nicht (mehr) so toll ist. "There is no free lunch", wie die Amis so treffend sagen
Manometeram 09.08.2024 | 15:33
Wo ist das Problem? Ihr stehen 1500 Euro monatlich zur Verfügung. Das ist mehr als bei vielen anderen. Und sie hat jetzt die Chance einen Teil der Schulden in einer größeren Summe zu tilgen. Das ist doch eine gute Nachricht!
ABCam 10.08.2024 | 15:57
Völlig korrekt! Auch wenn manche Rosinenpicker das anders sehen. Wer sich aus der Solidargemeinschaft verabschiedet hat - also seinen Mitmenschen gegenüber keine Solidarität mehr entgegen bringt - hat keinen Anspruch mehr darauf, selber Solidarität zu erhalten!
Trolljägeram 10.08.2024 | 17:41
Sagt der unfähigste und unwissenste Troll dieses Forums!🤦‍♂️ Wie immer ein wertloser Beitrag!
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