Um diese Problematik zu erklären muss zunächst festgestellt werden, ob Ihr Mann versicherungsfrei ist. Ist er versicherungsfrei und er erfüllt die allgemeine Wartezeit mit der Gutschrift aus diesem Versorgungsausgleich nicht, dann kann er eine Beitragserstattung beantragen. Hat er die allg. Wartezeit erfüllt oder er ist nicht versicherungsfrei, dann geht dies nicht.