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Auszahlung des übertragenen Versorgungsausgleich

von Tanja23.09.2008 | 14:02
1602 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Ex-Mann erhält nach der Scheidung einen Versorgungsasugleich. Da er bisher nur während seiner Ausbildung Rentenbeiträge gezahlt hat, tauchte nun die Frage auf, ob es möglich ist, den Wert des Versorgungsasugleiches als einmalige Auszahlung zu bekommen?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Um diese Problematik zu erklären muss zunächst festgestellt werden, ob Ihr Mann versicherungsfrei ist. Ist er versicherungsfrei und er erfüllt die allgemeine Wartezeit mit der Gutschrift aus diesem Versorgungsausgleich nicht, dann kann er eine Beitragserstattung beantragen. Hat er die allg. Wartezeit erfüllt oder er ist nicht versicherungsfrei, dann geht dies nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die allgemeine Wartezeit beträgt 60 Monate Beitragszeiten. Da aber durch Ihr 2. Posting man unterstellen muss, dass Ihr Mann nicht versicherungsfrei ist (kein Beamter, Arzt o.ä.) hat sich die Sache ebenfalls erledigt.

2 Antworten

Tanjaam 23.09.2008 | 14:42
Wie lange wäre die allgemeine Wartezeit? Tja...zur Zeit ist er Hausmann. Nirgendwo angemeldet und bekommt auch kein Hartz IV oder sonstige Unterstützungen. Wäre das schon ein Grund für die Versicherungsfreiheit? Danke schön.
Tanjaam 23.09.2008 | 15:00
Danke für Ihre kompetente Hilfe. Merci.
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