Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Auszahlung Rentenzuschlag

von Rentner2313.02.2024 | 23:11
345 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe im Jahr 2023 nach Erreichen meiner Altersgrenze noch ein paar Monate länger gearbeitet. Habe Rente bezogen UND weiter Rentenbeiträge einbezahlt. Weder wurden bis jetzt meine zusätzlichen Beiträge berücksichtigt, noch bekomme ich den Rentenzuschlag von 0,5 % pro Monat! Jetzt wurde mir beschieden, dass ich erst im Juli 2024 meine tatsächliche Rente bekomme! Also im Prinzip erst nach einem Jahr ! Frage : In welchem Gesetz ist festgelegt, dass so zu verfahren ist ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner23,

 

die Beiträge nach Beginn einer Rente wegen Alters werden frühestens mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli berücksichtigt (§66 SGB VI).

 

Für nach dem 31. Dezember 1947 geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben (§235 SGB VI). Wer zum Beispiel 1959 geboren ist und im Jahr 2024 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersrente mit dem 66. Lebensjahr und zwei Monaten. Danach steigt sie für jeden weiteren Geburtsjahrgang um zwei Monate. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen sie erst mit 67 Jahren.

 

Einen Rentenzuschlag erhalten Sie erst für Beitragszahlungen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (§77 SGB VI).

 

Wann Ihre Regelaltersgrenze erreicht ist, können Sie in den jährlichen Renteninformationen nachlesen, die sie in der Vergangenheit bekommen haben.

 

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

10 Antworten

kurz und knappam 13.02.2024 | 23:47
In Ihrem Rentenbescheid zur Regelaltersrente müssten die Beiträge berücksichtigt worden sein, die Sie bis zum Regelrentenalter noch erwirtschaftet haben. Alles, was danach noch dazu kommt, wird dann jeweils zum 01.07. des Folgejahres anhand der Beiträge des Vorjahres erst dazu gerechnet. Die Rente wurde und wird aber nicht neu berechnet, sondern 'angepasst' Den genauen § hab ich grad nicht im Kopf :-(
kein Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monatam 13.02.2024 | 23:52
Wenn Sie schon in der Regelaltersrente sind, gibt es natürlich für weitere Rentenbeiträge keinen monatlichen Zuschlag von 0,5 Prozent mehr. Da liegen Sie also falsch. Neue Entgeltpunkte erhöhen jeweils jährlich zum 1.7. des Folgejahres die Rente.
kurz und knappam 13.02.2024 | 23:55
§ im Kopf wieder gefunden, und dann auch komplett detailliert :-) https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Ultraam 14.02.2024 | 06:31
Den Zuschlag von 0,5% pro Monat gibt es für die nach der Regelaltersgrenze erworbenen Entgeltpunkte. Siehe § 66 i.V.m. § 77 SGB VI. Zahlbar ab dem 01.07. des Folgejahres jeweils für die im Vorjahr erworbenen Entgeltpunkte.
Mimimiam 14.02.2024 | 09:22
Gibt keine zusätzlichen Punkte. § 77 SBG 6 Punkt 2.2 b) (für Renten, die) nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch genommen werden, für jeden Kalendermonat um 0,005 höher als 1,0.
Mimimiam 14.02.2024 | 14:17
Nein, ich schreibe hier eigentlich immer, ohne irgendetwas zu verstehen.😂
WelcheFrage?am 14.02.2024 | 17:55
"Habe Rente bezogen UND weiter Rentenbeiträge einbezahlt." -> kein Zuschlag, nur Entgeltpunkte. Bei den dürftigen Angaben kann wieder mal nur geraten werden ...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026