Hallo Rentner23,
die Beiträge nach Beginn einer Rente wegen Alters werden frühestens mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und danach jährlich zum 1. Juli berücksichtigt (§66 SGB VI).
Für nach dem 31. Dezember 1947 geborene Versicherte wird die Regelaltersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben (§235 SGB VI). Wer zum Beispiel 1959 geboren ist und im Jahr 2024 seinen 65. Geburtstag feiert, erreicht die Regelaltersrente mit dem 66. Lebensjahr und zwei Monaten. Danach steigt sie für jeden weiteren Geburtsjahrgang um zwei Monate. Alle, die 1964 oder später geboren sind, erreichen sie erst mit 67 Jahren.
Einen Rentenzuschlag erhalten Sie erst für Beitragszahlungen ab Erreichen der Regelaltersgrenze (§77 SGB VI).
Wann Ihre Regelaltersgrenze erreicht ist, können Sie in den jährlichen Renteninformationen nachlesen, die sie in der Vergangenheit bekommen haben.