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Experten-Antwort

Auszahlung Ü-Geld - Fragen zum Bescheid

von Dunja03.09.2010 | 09:19
1928 Ansichten
1 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich verstehe ein paar Formulierungen aus meinem Bescheid zum Übergangsgeld nicht. Meine Umschulung beginnt am 13.09. Bislang bekomme ich ALG 2. "Erstreckt sich der Übergangsgeldzeitraum über vier Wochen hinaus, werden weitere Zahlungen regelmäßig am 15. für den laufenden Kalendermonat veranlasst." Ich muss bis zum 5. eines jeden Monats immer eine Erklärung einreichen -> G5707. Ich kann ja diese Erklärung für Sept. erst bis 05.10. einreichen. Wann bekomme ich das Geld für Sept. und wann das für Okt.? Danke. LG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Beim Beginn der Reha-Maßnahme kann das Übergangsgeld erst dann berechnet werden, sobald uns eine Bestätigung des Umschulungsträgers vorliegt.

Im Monat des Beginns wird das Übergangsgeld automatisch bis zum Ende des Monats angewiesen (hier der September), für die folgenden Monate regelmäßig zum 15. des laufenden Monats (ab Oktober).

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