Beim Beginn der Reha-Maßnahme kann das Übergangsgeld erst dann berechnet werden, sobald uns eine Bestätigung des Umschulungsträgers vorliegt.
Im Monat des Beginns wird das Übergangsgeld automatisch bis zum Ende des Monats angewiesen (hier der September), für die folgenden Monate regelmäßig zum 15. des laufenden Monats (ab Oktober).