Hallo Andreas Müller,
das Übergangsgeld wird grundsätzlich erst im Nachhinein gezahlt.
Der Termin der Zahlung des Übergangsgeldes ist nicht identisch mit dem Termin der Rentenzahlungen und kann je nach Rentenversicherungsträger unterschiedlich sein.
Den zutreffenden Zahlungszeitpunkt sollten Sie bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.