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Experten-Antwort

Auszahlung vom Beiträgen trotz Berücksichtigung der Monate für Dienstjahre möglich

von L. Sch.16.08.2021 | 18:46
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3 Antworten

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Schwiegersohn bat mich um Klärung zu folgendem Sachverhalt: Aus dem Versicherungsverlauf geht hervor, dass die 60 Monate Beitragszeit für einen Rentenanspruch in der DRV bis zur Berentung nicht mehr erfüllt werden. In der Beamtenversicherung werden ihm die 48 Monate Beitragszahlung als Dienstjahre angerechnet. Kann er sich die eigenen DRV-Beiträge für die 48 Monate in der DRV bei Rentenbeginn auszahlen lassen ohne den Anspruch der Monate für die Dienstjahre zu verlieren?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo L.Sch.

Personen, die z.B. verbeamtet sind, können sich die bisherigen Beiträge aus der Rentenversicherung erstatten lassen, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen.

Zu beachten ist jedoch, dass dann das Versicherungsverhältnis zur Rentenversicherung erlischt.

Eine weitere Alternative ist die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung oder die Aufnahme einer Beschäftigung, um einen Rentenanspruch verwirklichen zu können.

Ob diese Beitragserstattung oder ein späterer Rentenanspruch aus der Rentenversicherung Auswirkungen auf die Dienstjahre oder die spätere Pension hat, kann von hier nicht geklärt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Dienstherren.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

DRVam 16.08.2021 | 19:00
Meines Wissens nein, aber die Frage muss die zuständige Versorgungsstelle des Dienstherrn beantworten.
W°lfgangam 16.08.2021 | 21:02
Ergänzend: MW ja, da insbesondere Beschäftigungszeiten im ÖD (oder andere für das Dienstverhältnis 'nützliche' Zeiten) bei den ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten berücksichtigt werden, unabhängig von der Beitragserstattung in der DRV. Nachzulesen zB im https://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/ ab § 4. > dass die 60 Monate Beitragszeit für einen Rentenanspruch in der DRV bis zur Berentung nicht mehr erfüllt werden. Dann sind Sie ü90 und äußerst fit in Internetdingen/alle Achtung, und der Schwiegersohn steht kurz vor der Regelaltersgrenze, dass die fehlenden 12 Monate weder mit freiwilligen Beiträgen, noch einem Minijob, oder oder oder erreicht werden können ;-) Vielleicht geht er sich doch mal selbst informieren, auch was ein Verlust _sämtlicher_ Versicherungszeiten in der DRV in jüngeren Jahren und ggf. doch einmal ein Berufswechsel bedeuten würden. Gruß w.
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