Hallo L.Sch.
Personen, die z.B. verbeamtet sind, können sich die bisherigen Beiträge aus der Rentenversicherung erstatten lassen, wenn sie die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen.
Zu beachten ist jedoch, dass dann das Versicherungsverhältnis zur Rentenversicherung erlischt.
Eine weitere Alternative ist die Möglichkeit der freiwilligen Beitragszahlung oder die Aufnahme einer Beschäftigung, um einen Rentenanspruch verwirklichen zu können.
Ob diese Beitragserstattung oder ein späterer Rentenanspruch aus der Rentenversicherung Auswirkungen auf die Dienstjahre oder die spätere Pension hat, kann von hier nicht geklärt werden. Dazu wenden Sie sich bitte an den zuständigen Dienstherren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung