Berufsständisch Versorgte haben dann die Möglichkeit, sich die bisher eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträge erstatten zu lassen, wenn keine 60 Beitragsmonate erfüllt sind.
Sind die besagten 60 Monate erreicht, entsteht mit Erreichen der Regelaltersgrenze ein Rentenanspruch.