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Auszahlungstermin der Rente

von Juergen31.03.2010 | 16:56
3069 Ansichten
10 Antworten
Meine Frage: Meine Frau u. ich beziehen ALG2. Zahlungstermin Monatsanfang.Wollen ab 1.6. 2010 Altersrente beziehen.Auszahlungstermin Monatsende.Wovon lebt man zwischen dem 1.6.2010 bis 30.10.2010. Fixkosten und Lebensunterhalt läuft weiter. Brauche Rat und Hilfe.

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.04.2010 | 07:09

Es müsste Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII bei der zuständigen Stelle beantragt werden. Die DRV ist dafür nicht zuständig.

9 Antworten

Juergenam 31.03.2010 | 17:24
Auf die Idee es könnte ein Schreibfehler sein, muss natürlich 30.06.2010 sein, kann man nicht kommen.
Pascalam 31.03.2010 | 17:11
Hallo wieso >bis 30.10.2010< verstehe ich nicht. Pascal
KSCam 31.03.2010 | 18:27
...andere Möglichkeiten gäbe es schon: vielleicht hat mann / frau/ oder beide noch etwas gespart (ist ja neben ALG II in Maßen erlaubt), dann könnte man das antasten. oder hat jemand in der Verwandschaft, der zur Überbrückung aushelfen kann, oder man findet einen Minijob um die Einkommenssituation aufzubessern..... oder man versucht von April oder Mai ALG II etwas übrig zu behalten...
Pascalam 31.03.2010 | 17:37
Hallo @Jürgen, auf die Idee kommen kann man schon. Aber es gibt da noch so ein paar Ungereimtheiten: "wir wollen ab 1.6.2010 Altersrente beziehen" Habt Ihr denn schon einen Rentenantrag gestellt? Liegt sogar schon ein Bescheid vor? Erst dann, wenn feststeht, daß die erste Rentenzahlung Ende Juni kommen wird, kann man Näheres sagen. Aber zu den Fragen/der Hilfe: Den ARGEN ist das Problem bekannt. Wenn alle Tatsachen bekannt, also Rentenbescheid usw. vorhanden, bei der ARGE vorsprechen und ein Überbrückungsdarlehen beantragen. Andere Möglichkeiten gibt es nicht. Gruß von Pascal
Realistam 31.03.2010 | 19:23
Auf diese naheliegendsten Möglichkeiten kommt komischerweise selten Jemand! MfG
-_-am 31.03.2010 | 18:57
Das Problem liegt nicht bei den Rentenversicherungsträgern und die können es auch nicht lösen, eher bei den Bundestagsabgeordneten, die der Gesetzesänderung, die zur nachschüssigen Zahlung von Renten seit 01.04.2004 führte, seinerzeit zugestimmt haben. Spätestens seit diesem Zeitpunkt konnte man den Sachverhalt jedoch auch kennen und sich auf die erforderliche Überbrückung einrichten. Letzter Ausweg wäre Sozialhilfe oder Grundsicherung. Fragen Sie daher bei Ihrem regional zuständigen Träger der Sozialhilfe nach, falls Sie die Überbrückung nicht selbst sicherstellen können.
Jaquelineam 31.03.2010 | 20:25
Wie man vom ALG II noch etwas " sparen " oder " beiseite " legen soll, ist mir echt schleierhaft. Solche " Vorschläge " können nur von Leuten kommen, die nicht mal ansatzweise mit dem Thema befasst sind.
Antwort auf den falschen Beitragam 31.03.2010 | 20:40
Ihre Antwort richtet sich vermutlich nicht an den Beitrag von -_-, oder? Dann sollten Sie auch darauf achten, dass bei der Abfassung der Antwort oben der richtige Beitrag steht, auf den Sie tatsächlich antworten möchten.
Realistam 01.04.2010 | 19:57
Es gibt sogar ALG II-Empfänger, die sich mit Hilfe der staatlichen Abwrackprämie einen Neuwagen leisten konnten! Und da pro Lebensjahr 150 Euro Schonvermögen erlaubt sind, kann ein Fünfzigjähriger durchaus 7500 Euro im Sparstrumpf haben. (Bestimmt keine Seltenheit, wenn auch nicht gerade die Regel!) MfG
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